Exposé-Datenschutzhinweis

Auch: Datenschutzvermerk im Exposé · Datenschutzhinweis Immobilienexposé

Der Exposé-Datenschutzhinweis ist ein kompakter Textbaustein im Exposé oder in der Objektanzeige eines Maklers, der Interessenten kurz informiert, dass ihre bei Kontaktaufnahme übermittelten Daten verarbeitet werden, und auf die ausführliche Datenschutzerklärung verweist.

Ausführliche Erklärung

Sobald ein Interessent über ein Exposé oder eine Portalanzeige Kontakt aufnimmt (Anfrage, Besichtigungswunsch, Rückruf), beginnt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Makler. Nach Art. 13 DSGVO muss der Betroffene bereits bei der Erhebung informiert werden – der Exposé-Datenschutzhinweis erfüllt diese Pflicht in kompakter, praxistauglicher Form, ohne den vollständigen Text der Datenschutzerklärung in jedes Dokument einzufügen.

Typische Bestandteile eines solchen Hinweises:

  • Kurzer Satz, dass bei Kontaktaufnahme personenbezogene Daten (Name, Kontaktdaten, ggf. Ankaufsprofil) zur Bearbeitung der Anfrage verarbeitet werden.
  • Verweis auf die vollständige Datenschutzerklärung, meist über einen Link oder QR-Code (Website des Maklers).
  • Bei Objektanzeigen auf Immobilienportalen: Hinweis, dass zusätzlich die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Portalbetreibers gelten.

Praxisrelevant ist, dass viele Immobilienportale ein Anfrageformular direkt in die Anzeige einbinden, sodass Interessentendaten teils zunächst beim Portal, dann beim Makler ankommen – hier sollte der Hinweis auch klarstellen, dass eine gemeinsame oder getrennte Verantwortlichkeit besteht. Fehlt der Datenschutzhinweis im Exposé oder in der Anzeige komplett, ist dies zwar noch kein automatischer Verstoß gegen die Informationspflicht (diese kann auch anderweitig erfüllt werden, z. B. mündlich bei der Besichtigung oder per separatem Dokument), erhöht aber das Risiko, dass die Informationspflicht insgesamt nicht rechtzeitig erfüllt wird. Üblich und empfehlenswert ist daher ein kurzer Standardhinweis am Ende jedes Exposés bzw. jeder Anzeige.

Beispiel aus der Praxis

Am Ende eines PDF-Exposés findet sich der Hinweis: "Mit Ihrer Anfrage zu diesem Objekt verarbeiten wir Ihre Kontaktdaten zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter [Link/QR-Code] oder auf Anfrage in unserem Büro."

Rechtsgrundlage

  • Art. 13 DSGVO – Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten beim Betroffenen, insbesondere über Zweck der Verarbeitung und Verweis auf weitergehende Informationen.

Verwandte Begriffe