Datenschutzerklärung Interessent
Auch: DSGVO-Einwilligung Makler · Datenschutzhinweis für Immobilieninteressenten
Die Datenschutzerklärung für Interessenten informiert Kauf- und Mietinteressenten darüber, welche personenbezogenen Daten der Makler zu welchem Zweck erhebt, verarbeitet und speichert. Sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Transparenzpflicht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ausführliche Erklärung
Makler verarbeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit umfangreiche personenbezogene Daten von Interessenten – von Kontaktdaten über Ankaufsprofile bis hin zu Bonitätsunterlagen. Die Datenschutzerklärung erfüllt dabei die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO und muss folgende Kernpunkte abdecken:
- Verantwortlicher und Kontaktdaten: Name und Anschrift des Maklerunternehmens, ggf. Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten.
- Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Etwa Vermittlungstätigkeit, Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Interessenabwägung bei Marketingmaßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) oder Einwilligung bei Newsletter-Anmeldungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 7 DSGVO).
- Kategorien verarbeiteter Daten: Kontaktdaten, Ankaufs-/Suchprofile, Bonitätsunterlagen, Besichtigungsprotokolle, ggf. Fotos oder Videos von Besichtigungsterminen.
- Speicherdauer und Löschung: Angaben, wie lange Daten aufbewahrt werden (z. B. bis zum Abschluss der Vermittlung plus gesetzliche Aufbewahrungsfristen) und wann sie gelöscht werden, falls keine Vermittlung zustande kommt.
- Betroffenenrechte: Hinweis auf Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und Widerspruchsrecht sowie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
- Weitergabe an Dritte: Etwa an Verkäufer/Vermieter (Weitergabe von Bonitätsunterlagen), Finanzierungspartner oder externe Dienstleister (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO).
In der Praxis wird die Datenschutzerklärung meist als eigenständiges Dokument bei der ersten Kontaktaufnahme (z. B. bei Anfrage über ein Immobilienportal, bei Terminvereinbarung zur Besichtigung) bereitgestellt oder in Exposés und auf der Maklerwebsite verlinkt. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, drohen Bußgelder nach Art. 83 DSGVO sowie Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
Beispiel aus der Praxis
Bevor ein Makler einem Interessenten das Exposé einer Wohnung zusendet, weist er in einer Datenschutzerklärung darauf hin, dass Name, Kontaktdaten und Ankaufsprofil im CRM-System gespeichert und ausschließlich zur Vermittlungstätigkeit sowie zum Abgleich mit passenden Objekten verwendet werden.
Rechtsgrundlage
- Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten beim Betroffenen.
- Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse, Einwilligung).
- Art. 7 DSGVO – Bedingungen für eine wirksame Einwilligung.