Fallrohr
Auch: Regenfallrohr · Regenrohr
Das Fallrohr ist der senkrechte Teil der Dachentwässerung, der das in der Dachrinne gesammelte Regenwasser nach unten zur Kanalisation, einer Versickerungsanlage oder einer Regenwasserzisterne leitet. Es ist ein unverzichtbares Bauteil zum Schutz der Fassade und des Fundaments vor Feuchtigkeitsschäden.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist das Fallrohr ein Bauteil, das bei Besichtigungen leicht übersehen wird, aber bei Vernachlässigung erhebliche Folgeschäden verursachen kann – ein Prüfpunkt, der in keiner Objektbegehung fehlen sollte.
Relevante Aspekte:
- Material: Fallrohre bestehen meist aus verzinktem Stahlblech, Kupfer, Zink oder Kunststoff (PVC); Material und Zustand geben Hinweise auf Alter und Wartungszustand der Dachentwässerung.
- Funktion und Schadensrisiko: Ein undichtes, verstopftes oder falsch dimensioniertes Fallrohr führt zu Wasseraustritt an der Fassade, was langfristig Feuchteschäden am Mauerwerk, Schimmelbildung im Innenbereich und im schlimmsten Fall Schäden an der Bausubstanz und am Fundament verursachen kann.
- Anschluss und Ableitung: Das Fallrohr mündet entweder in die öffentliche Kanalisation (Mischwasser- oder Regenwasserkanal), in eine Versickerungsanlage auf dem eigenen Grundstück oder in eine Zisterne zur Regenwassernutzung (siehe Regenwassernutzung). Viele Kommunen fördern die Entkopplung von Regenwasser von der Kanalisation (Regenwasser-Abkopplung) durch Gebührenermäßigungen bei der Niederschlagswassergebühr.
- Wartung: Regelmäßige Reinigung (Laub, Moos) und Prüfung auf Dichtheit gehören zur normalen Instandhaltungspflicht des Eigentümers; bei Eigentümergemeinschaften ist die Instandhaltung der Fallrohre am Gemeinschaftseigentum in der Regel Aufgabe der Gemeinschaft.
- Frostschäden: In kalten Wintern können eingefrorene Fallrohre platzen; eine regelmäßige Kontrolle vor der Frostperiode ist ratsam.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung eines Einfamilienhauses stellt der Makler fest, dass ein Fallrohr an der Nordseite lose von der Fassade absteht und Feuchtigkeitsspuren am Sockelmauerwerk hinterlassen hat. Er empfiehlt dem Verkäufer, dies vor dem Verkauf reparieren zu lassen, um spätere Mängelrügen zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für das Bauteil selbst. Die Ableitung von Regenwasser unterliegt den Landeswassergesetzen sowie den kommunalen Entwässerungssatzungen, die Anschluss- und Benutzungszwang sowie Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung regeln.