Falttür
Auch: Falttuer · Faltschiebetür
Eine Falttür besteht aus mehreren durch Scharniere verbundenen, meist schmalen Türelementen, die sich beim Öffnen wie ein Fächer zusammenfalten und seitlich an die Wand oder Laibung zurückschieben. Sie wird vor allem dort eingesetzt, wo eine große Öffnung platzsparend verschlossen oder freigegeben werden soll.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Falttür in erster Linie bei Raumteilungen, Terrassenzugängen und Schrankverkleidungen relevant und wird häufig mit der funktional ähnlichen Schiebetür verglichen:
- Einsatzbereiche: Typisch sind Falttüren als Raumteiler zwischen Wohn- und Essbereich, als Verschluss großer Terrassen- oder Balkonöffnungen (Faltschiebetüren aus Glas, oft raumhoch) sowie als platzsparender Schrank- oder Duschabtrennungsverschluss.
- Bauarten: Man unterscheidet einfache Falttüren mit wenigen breiten Flügeln und Faltschiebetüren mit vielen schmalen, oft verglasten Elementen, die bei voller Öffnung nahezu die komplette Wandöffnung freigeben – beliebt bei modernen Terrassen- und Wintergartenkonstruktionen.
- Vorteile: Platzersparnis gegenüber klassischen Drehtüren (kein Schwenkbereich nötig), großzügige Öffnungsmöglichkeit, gute Eignung für fließende Raumkonzepte.
- Nachteile/Praxishinweise: Höherer Aufwand bei Dichtigkeit und Wärmedämmung im Vergleich zu klassischen Fenstertüren, aufwendigere Mechanik (mehr Verschleißteile: Rollen, Scharniere, Laufschienen), die bei Alter und Zustand des Objekts geprüft werden sollte.
- Wertrelevanz: Hochwertige Faltschiebetür-Systeme (z. B. große Glaselemente zum Garten) gelten als attraktives Ausstattungsmerkmal bei modernen Neubauten und Sanierungsobjekten mit Fokus auf Indoor-Outdoor-Wohnen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Neubau mit offenem Wohn-Ess-Bereich verfügt über eine raumhohe Faltschiebetür aus Glas, die den gesamten Wohnraum zur Terrasse hin öffnen lässt. Der Makler hebt dieses Merkmal im Exposé als besonderes Highlight für Käufer hervor, die Wert auf fließende Übergänge zwischen Innen- und Außenbereich legen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bautechnische Anforderungen an Wärmedämmung und Einbruchhemmung richten sich nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den einschlägigen DIN-Normen für Türsysteme.