Festbrennstoffkessel

Auch: Scheitholzkessel · Holzkessel · Kohlekessel

Ein Festbrennstoffkessel ist eine zentrale Wärmeerzeugungsanlage, die feste Brennstoffe – vor allem Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle – verbrennt und die entstehende Wärme über einen Wasserkreislauf an die Heizungsanlage abgibt.

Ausführliche Erklärung

Festbrennstoffkessel bilden neben Gas- und Ölkesseln sowie Wärmepumpen eine eigene Gruppe von Wärmeerzeugern und werden vor allem dort eingesetzt, wo Brennholz regional verfügbar ist oder ein Interesse an weitgehend CO2-neutraler Wärmeerzeugung besteht. Man unterscheidet unter anderem:

  • Scheitholzkessel bzw. Scheitholzvergaserkessel: Verbrennung von Stückholz, häufig mit nachgeschaltetem Pufferspeicher, da die Verbrennung chargenweise erfolgt.
  • Pelletkessel: Automatische Beschickung mit genormten Holzpresslingen, komfortabel und weitgehend automatisiert.
  • Hackschnitzelkessel: Einsatz von Holzhackschnitzeln, vor allem in größeren Objekten oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

Emissionsrechtlich unterliegen Festbrennstoffkessel der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), die stufenweise verschärfte Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vorsieht. Für zentrale Festbrennstoffkessel gilt seit der zweiten Stufe (für Scheitholzkessel ab 2017, für andere Anlagentypen ab 2015) ein Staubgrenzwert von 20 mg/m³ (0,02 g/m³); der Kohlenmonoxid-Grenzwert liegt je nach Brennstoffart bei bis zu 400 mg/m³ (0,4 g/m³). Ältere Bestandsanlagen mussten diese Werte innerhalb festgelegter Übergangsfristen nachrüsten oder wurden stillgelegt.

Für Makler ist bei Objekten mit Festbrennstoffkessel relevant, dass die Anlage regelmäßig durch den Schornsteinfeger auf Einhaltung der Emissionsgrenzwerte geprüft wird und der Nachweis dieser Prüfungen bei einem Eigentümerwechsel häufig nachgefragt wird. Zudem kann eine geplante Modernisierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anforderungen an den Ersatz alter Anlagen stellen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer heizt sein freistehendes Einfamilienhaus mit einem 2016 installierten Scheitholzvergaserkessel und einem großen Pufferspeicher. Beim Verkauf legt er dem Käufer die letzten Prüfberichte des Schornsteinfegers vor, die die Einhaltung der Grenzwerte nach 1. BImSchV Stufe 2 bestätigen.

Rechtsgrundlage

  • 1. BImSchV – Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, gestaffelt nach Stufe 1 und Stufe 2.

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