FI-Schutzschalter

Auch: Fehlerstrom-Schutzschalter · RCD · Fehlerstromschutzeinrichtung

Der FI-Schutzschalter (Fehlerstrom-Schutzschalter, englisch RCD – Residual Current Device) überwacht fortlaufend, ob in einem Stromkreis mehr Strom hin- als zurückfließt. Bei einem solchen Fehlerstrom – etwa durch einen beschädigten Kabelmantel oder Personenkontakt mit einem spannungsführenden Teil – trennt er den Stromkreis innerhalb von Millisekunden.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist der Nachweis funktionsfähiger FI-Schutzschalter ein zentrales Kriterium für die elektrische Sicherheit einer Immobilie:

  • Funktionsweise: Der FI-Schutzschalter misst die Differenz zwischen dem hin- und rückfließenden Strom in einem Stromkreis. Übersteigt diese Differenz den eingestellten Auslösewert (meist ≤ 30 mA für den Personenschutz), schaltet er sofort ab.
  • Normative Anforderungen: Nach DIN VDE 0100-410 (Fassung 2018-10, mit Übergangsfrist bis Juli 2020) sind in Wohngebäuden alle laienbedienbaren Steckdosenstromkreise bis 32 A sowie alle Beleuchtungsstromkreise mit einem FI-Schutzschalter (≤ 30 mA) abzusichern. Die Norm gilt verbindlich für Neuinstallationen und wesentliche Änderungen bestehender Anlagen.
  • Bestandsschutz: Ältere Elektroinstallationen ohne FI-Schutzschalter genießen in der Regel Bestandsschutz, das heißt, es besteht keine automatische Nachrüstpflicht – wohl aber ein deutliches Sicherheits- und Wertargument für eine Modernisierung, das der Makler bei der Objektbeschreibung ansprechen sollte.
  • Typen: Man unterscheidet unter anderem FI-Typ AC, A, F und B, die sich in der Art der erkannten Fehlerströme unterscheiden (Wechselstrom, pulsierender Gleichstrom, Mischfrequenzen, glatter Gleichstrom); Letzterer ist etwa bei Photovoltaikanlagen und Wallboxen relevant.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Besichtigung eines Hauses aus den 1980er-Jahren stellt der Makler fest, dass der Sicherungskasten keine FI-Schutzschalter enthält. Er weist die Kaufinteressenten darauf hin, dass die Anlage zwar Bestandsschutz genießt, eine Nachrüstung aus Sicherheitsgründen aber empfehlenswert ist – insbesondere bei geplanter Modernisierung von Bad oder Küche.

Rechtsgrundlage

DIN VDE 0100-410 (Fassung 2018-10) schreibt den Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (≤ 30 mA) für laienzugängliche Steckdosenstromkreise bis 32 A und für Beleuchtungsstromkreise in Wohngebäuden vor. Eine gesetzliche Nachrüstpflicht für Bestandsanlagen besteht nicht.

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