Elektro-Direktheizung
Auch: Elektroheizung · Stromdirektheizung · Nachtspeicherheizung
Eine Elektro-Direktheizung erzeugt Wärme, indem sie elektrischen Strom unmittelbar über Widerstandsheizelemente in Heizwärme umwandelt – ohne Wärmepumpe oder Kesselprozess. Typische Bauformen sind Nachtspeicherheizungen, elektrische Konvektoren, Infrarotpaneele und Fußbodenheizmatten.
Ausführliche Erklärung
Da Strom hier "direkt" verheizt wird (Wirkungsgrad nahe 100 %, aber ohne die Umgebungswärme-Nutzung einer Wärmepumpe), ist die Elektro-Direktheizung energetisch und wirtschaftlich meist ungünstiger als eine Wärmepumpe, die pro kWh Strom ein Vielfaches an Wärme liefert. Für Makler ist die rechtliche Einordnung entscheidend:
- Nach dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) dürfen Stromdirektheizungen in Neubauten und beim Heizungstausch im Bestand nur unter bestimmten Voraussetzungen als alleinige Heizquelle eingebaut werden – insbesondere wenn das Gebäude einen sehr niedrigen Wärmebedarf (z. B. Effizienzhaus-Niveau) aufweist, sodass die Stromkosten vertretbar bleiben.
- Alte Nachtspeicherheizungen (Speicherung von Nachtstrom in Wärmespeichersteinen, Abgabe tagsüber) galten lange als auslaufmodell; ein pauschales Betriebsverbot für ältere Geräte wurde jedoch 2013 wieder aufgehoben. Bestehende Nachtspeicherheizungen dürfen weiterbetrieben werden, ein Zwangsaustausch besteht grundsätzlich nicht.
- Bei Immobilien mit Elektro-Direktheizung sind die laufenden Betriebskosten ein zentrales Verkaufsthema: Strompreise für Heizstrom liegen deutlich über Gas- oder Wärmepumpenstrom-Tarifen, was sich im Energieausweis und in der Nebenkostenkalkulation niederschlägt.
- Der Energieausweis weist bei Elektro-Direktheizung oft ungünstige Endenergie- und CO₂-Kennwerte aus, auch wenn der Primärenergiefaktor für Strom sich stetig verbessert.
- Vor einem Verkauf lohnt der Hinweis auf mögliche Umrüstung auf Wärmepumpe, da dies Fördermittel (BEG) und Wertsteigerung ermöglichen kann.
Beispiel aus der Praxis
Eine Eigentumswohnung aus den 1970er-Jahren verfügt noch über Nachtspeicherheizkörper. Der Verkäufer muss im Exposé auf die Heizart hinweisen; Kaufinteressenten kalkulieren aufgrund der hohen Stromkosten häufig eine Umrüstung auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme ein und verhandeln den Preis entsprechend.
Rechtsgrundlage
- GEG § 71d – regelt, unter welchen Bedingungen Stromdirektheizungen als alleinige Wärmeerzeuger zulässig sind (u. a. Gebäudeeffizienz, vorhandene Dämmstandards).
- GEG § 71 – 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Einbau neuer Heizungsanlagen, die Elektro-Direktheizungen ohne Nachweis eines hohen erneuerbaren Stromanteils in der Regel nicht ohne Weiteres erfüllen.