Infrarotheizung
Auch: IR-Heizung · Strahlungsheizung elektrisch · Infrarotpaneel
Die Infrarotheizung ist ein elektrisches Heizsystem, bei dem dünne Paneele an Wand oder Decke Infrarotstrahlung abgeben. Diese erwärmt nicht die Luft, sondern direkt Wände, Möbel und Personen im Strahlungsbereich – ähnlich wie Sonnenwärme. Sie wird häufig als Zusatz- oder Übergangslösung in einzelnen Räumen eingesetzt.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die Infrarotheizung vor allem bei der energetischen Bewertung von Objekten und im Verkaufsgespräch relevant, da sie oft kontrovers diskutiert wird:
- Funktionsprinzip: Anders als Konvektorheizungen erwärmt Infrarotstrahlung zunächst feste Oberflächen, die die Wärme wiederum an die Raumluft abgeben. Das führt subjektiv zu einem angenehmeren Wärmeempfinden bei niedrigeren Lufttemperaturen.
- Anschaffung vs. Betriebskosten: Die Investitionskosten sind sehr gering (keine Rohrleitungen, kein Kessel, einfache Montage), die Betriebskosten bei reinem Strombezug jedoch deutlich höher als bei Wärmepumpen oder Gas-/Fernwärmeheizungen – ein Punkt, den Käufer und Mieter bei der Nebenkostenkalkulation berücksichtigen sollten.
- Regulatorischer Kontext: Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit 2024 grundsätzlich die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben. Eine reine Stromdirektheizung wie die Infrarotheizung als alleinige Heizquelle in Neubauten oder bei Heizungstausch in Bestandsgebäuden ist in der Regel nur zulässig, wenn eine Ausnahme (z. B. Kleinstwohnungen, Übergangslösung) greift oder in Kombination mit Ökostromnachweis argumentiert wird – hier ist im Einzelfall rechtlicher/energetischer Rat einzuholen.
- Einsatzbereich: Häufig in gut gedämmten Neubauten, Bädern, Wintergärten, als Zusatzheizung in Altbauwohnungen oder in selten genutzten Räumen (Homeoffice), seltener als alleinige Heizlösung in Bestandsimmobilien mit hohem Wärmebedarf.
- Auswirkung auf Energieausweis: Da Strom als Primärenergieträger im Energieausweis ungünstig bewertet wird (sofern kein Grünstromnachweis vorliegt), kann eine reine Infrarotheizung zu einer schlechteren Energieeffizienzklasse führen – für den Makler ein wichtiger Punkt bei der Erstellung des Exposés.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter hat in einer gut gedämmten Neubauwohnung im Bad und im Homeoffice-Zimmer Infrarotpaneele installiert, während die Grundheizung über eine Wärmepumpe läuft. Der Makler weist im Exposé darauf hin, dass es sich um eine ergänzende Zusatzheizung handelt und nicht um das alleinige Heizsystem, um Missverständnisse bei Interessenten zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere die Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungsanlagen (§ 71 GEG ff.). Eine reine elektrische Widerstandsheizung als alleinige Heizquelle unterliegt in Bestand und Neubau besonderen Einschränkungen und Übergangsfristen.