Infraleichtbeton

Auch: ILC · Infra-Leichtbeton

Infraleichtbeton (ILC) ist ein hochporöser, sehr leichter Beton, der so konzipiert ist, dass eine einzige, massive Wand ohne zusätzliche Dämmschicht sowohl tragfähig als auch wärmedämmend ist. Er ermöglicht damit eine monolithische Bauweise ganz ohne Wärmedämmverbundsystem (WDVS).

Ausführliche Erklärung

Infraleichtbeton wurde entwickelt, um den Konflikt zwischen massiver, sichtbetonartiger Architektur und modernen Energieeinsparanforderungen aufzulösen. Durch Zugabe von Leichtzuschlägen (z. B. Blähton, Blähglas, Bims) und einen sehr hohen Luftporenanteil sinkt die Rohdichte auf teils unter 800 kg/m³, während die Wärmeleitfähigkeit stark reduziert wird. Für den Makler relevante Punkte:

  • Bauweise: ILC wird monolithisch als tragende Außenwand gegossen (häufig 40–80 cm Wandstärke), ohne zusätzliche Innen- oder Außendämmung. Die Wand übernimmt Statik und Dämmung zugleich.
  • Optik/Sichtbeton: Die Oberfläche bleibt meist unverputzt als Sichtbeton sichtbar – ein gestalterisches Alleinstellungsmerkmal, das besonders im gehobenen Architektenhaussegment nachgefragt wird.
  • Energetische Einordnung: Die erreichbaren U-Werte reichen an Niedrigenergiestandards heran, liegen aber je nach Wandstärke teils unter den Anforderungen des GEG für Neubauten – eine ergänzende Dämmung an Details (Fensteranschlüsse, Sockel) ist oft trotzdem nötig.
  • Kosten und Verfügbarkeit: ILC ist deutlich teurer als konventionelles Mauerwerk oder WDVS-Lösungen und wird in Deutschland bislang nur von wenigen Herstellern und Fachfirmen verarbeitet – relevant für Bau- und Sanierungskostenschätzungen.
  • Statik: Wegen der geringen Festigkeit im Vergleich zu Normalbeton sind Wandstärken und Bewehrung sorgfältig zu planen; ILC eignet sich vor allem für Einfamilienhäuser und niedriggeschossige Bauten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr lässt sein Einfamilienhaus komplett aus Infraleichtbeton mit 50 cm starken Außenwänden errichten. Das Haus benötigt keine zusätzliche Fassadendämmung; die rohe Betonoberfläche bleibt innen und außen sichtbar und prägt den minimalistischen architektonischen Stil des Gebäudes.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage für den Baustoff selbst. Es gelten die allgemeinen Anforderungen an Beton nach DIN 1045 (national) bzw. DIN EN 1992 (Eurocode 2) sowie die energetischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Neubauten.

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