Dämmbeton

Auch: Leichtbeton mit Dämmwirkung · Wärmedämmbeton

Dämmbeton ist ein Leichtbeton, der durch poröse oder leichte Zuschlagstoffe (z. B. Blähton, Blähschiefer, Bims oder Schaumglasschotter) eine deutlich geringere Rohdichte und Wärmeleitfähigkeit als Normalbeton aufweist. Er trägt Lasten ab und dämmt gleichzeitig, wodurch einschalige Außenwandkonstruktionen ohne separate Dämmschicht möglich werden.

Ausführliche Erklärung

Während konventioneller Stahlbeton primär auf hohe Druckfestigkeit ausgelegt ist und dabei eine hohe Wärmeleitfähigkeit besitzt, zielt Dämmbeton auf einen Kompromiss zwischen ausreichender Tragfähigkeit und guter Wärmedämmung. Erreicht wird dies durch den Einsatz leichter, oft poriger Gesteinskörnungen anstelle von dichtem Kies oder Splitt sowie durch eine gezielt erhöhte Porosität des Zementsteins. Je nach Rezeptur unterscheidet man haufwerksporigen Leichtbeton (mit durchgehendem Porenraum, sehr guter Dämmwirkung, aber geringerer Festigkeit) und gefügedichten Leichtbeton (höhere Festigkeit, geringere Dämmwirkung).

Dämmbeton wird vor allem im monolithischen, einschaligen Wandbau eingesetzt, bei dem auf ein zusätzliches Wärmedämmverbundsystem verzichtet werden soll – etwa bei Sichtbetonfassaden mit ökologischem oder architektonischem Anspruch. Die erreichbaren U-Werte liegen meist über denen hochwertiger mehrschaliger Konstruktionen mit separater Dämmschicht, weshalb Dämmbetonwände häufig größere Wandstärken benötigen, um vergleichbare energetische Standards (etwa nach GEG) zu erfüllen. Für die Immobilienbewertung ist relevant, dass monolithische Dämmbetonkonstruktionen in der Regel wartungsarm sind, da keine Dämmschichtfugen oder Putzrisse an Materialübergängen auftreten, energetisch aber im Vergleich zu modernen WDVS-Fassaden oft schlechter abschneiden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr entscheidet sich beim Neubau eines Einfamilienhauses für monolithisches Mauerwerk aus haufwerksporigem Leichtbeton mit 42,5 cm Wandstärke anstelle einer gedämmten Ziegelwand mit Wärmedämmverbundsystem. Die Wand erreicht ohne zusätzliche Dämmschicht einen für die Förderfähigkeit ausreichenden U-Wert.

Rechtsgrundlage

  • DIN EN 1520 – Werkmäßig hergestellte Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton mit Bewehrung.

Keine spezielle immobilienrechtliche Rechtsgrundlage; energetische Anforderungen an Außenwände ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

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