Elektroanlagenprüfung
Auch: E-Check · DGUV-V3-Prüfung · Elektroprüfung
Die Elektroanlagenprüfung ist die wiederkehrende technische Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel eines Gebäudes durch eine Elektrofachkraft, um deren sicheren Zustand nachzuweisen und Mängel frühzeitig zu erkennen.
Ausführliche Erklärung
In gewerblich genutzten Immobilien sowie überall dort, wo ein Arbeitgeber Verantwortung für elektrische Anlagen trägt, ist die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) vorgeschrieben. Für ortsfeste elektrische Anlagen gilt in Verbindung mit DIN VDE 0105-100 üblicherweise eine Prüffrist von bis zu vier Jahren als Richtwert; die konkrete Frist muss jedoch im Einzelfall über eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung festgelegt werden. In besonders sensiblen Bereichen (z. B. Feuchträumen, Bereichen mit erhöhter mechanischer Beanspruchung) sind deutlich kürzere Intervalle üblich.
Bei der Prüfung werden unter anderem kontrolliert:
- Isolationswiderstand der Leitungen,
- Funktion der Schutzeinrichtungen (Fehlerstrom-Schutzschalter, Sicherungen),
- ordnungsgemäße Erdung und Potentialausgleich,
- äußerlich erkennbare Mängel wie beschädigte Leitungen, Steckdosen oder Verteilerkästen.
Für Wohnimmobilien besteht keine unmittelbar mit Bußgeld bewehrte gesetzliche Prüfpflicht für private Vermieter in gleicher Strenge wie im gewerblichen Bereich; gleichwohl ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Vermieters die Obliegenheit, die elektrischen Anlagen in einem sicheren Zustand zu halten und Mängel zu beheben, um Personen- oder Sachschäden zu vermeiden. In der Praxis lassen viele Vermieter und Hausverwaltungen daher freiwillig oder im Rahmen ihrer Objektbetreuung regelmäßige Elektroprüfungen (E-Check) durchführen, unter anderem als Beleg für ordnungsgemäße Instandhaltung bei Schadensfällen und Versicherungsfragen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Hausverwaltung lässt in einem Mehrfamilienhaus alle vier Jahre die Elektroanlage im Gemeinschaftseigentum (Keller, Treppenhaus, Aufzugsschacht) durch eine Elektrofachkraft prüfen. Bei der letzten Prüfung wird ein defekter Fehlerstrom-Schutzschalter im Waschkeller festgestellt und unmittelbar ausgetauscht, bevor daraus ein Sicherheitsrisiko entsteht.
Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im gewerblichen Bereich; Grundlage für Prüfpflicht und -umfang.
- DIN VDE 0105-100 – Technische Norm zum Betrieb elektrischer Anlagen, konkretisiert Prüfintervalle und -umfang für ortsfeste Anlagen.