Fischereischein
Auch: Angelschein
Der Fischereischein ist die persönliche, von der zuständigen Behörde ausgestellte Erlaubnis, die zur Ausübung der Fischerei berechtigt. Er ist von dem an ein Gewässer gebundenen Fischereirecht zu unterscheiden: Ohne gültigen Fischereischein darf niemand fischen, selbst wenn ihm oder einem Verpächter das Fischereirecht am jeweiligen Gewässer zusteht.
Ausführliche Erklärung
Für Makler, die auch Grundstücke mit Fischerei- oder Angelnutzung vermitteln, ist die Unterscheidung zwischen dem sachbezogenen Fischereirecht und der personenbezogenen Fischereischein-Berechtigung wichtig:
- Voraussetzungen: In den meisten Bundesländern ist für die Erteilung eines Fischereischeins der Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung erforderlich, die theoretisches und praktisches Wissen zu Fischarten, Gewässerökologie, Tierschutz und Fangmethoden abfragt. Einige Länder kennen Ausnahmen (z. B. Jugendfischereischein ohne Prüfung, zeitlich befristete Touristenfischereischeine).
- Ausstellung und Gültigkeit: Der Fischereischein wird von der zuständigen unteren Fischereibehörde (meist Landkreis oder kreisfreie Stadt) ausgestellt, ist gebührenpflichtig und regelmäßig zeitlich befristet (Jahres- oder Mehrjahresschein) oder unbefristet mit jährlicher Fischereiabgabe.
- Verhältnis zum Fischereirecht: Der Fischereischein allein berechtigt noch nicht zum Fischen an einem bestimmten Gewässer – hierfür ist zusätzlich die Erlaubnis des Inhabers des Fischereirechts (Eigentümer oder Pächter) erforderlich, meist in Form einer Gewässerkarte oder eines Erlaubnisscheins.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei Grundstücken mit eigenem Gewässer oder Fischereirecht kann die Information, dass Käufer für die eigene Nutzung einen Fischereischein benötigen, Teil einer vollständigen Objektberatung sein – insbesondere bei Freizeit- und Feriengrundstücken mit Teich- oder Seenutzung.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer erwirbt ein Grundstück mit privatem Teich und eigenem Fischereirecht. Um dort selbst zu angeln, muss er dennoch zunächst einen gültigen Fischereischein bei der zuständigen Kreisbehörde beantragen und in der Regel zuvor die Fischerprüfung ablegen.
Rechtsgrundlage
- Landesfischereigesetze und -verordnungen – Regeln Voraussetzungen, Prüfungserfordernisse, Ausstellung, Gültigkeit und Gebühren des Fischereischeins in den einzelnen Bundesländern.