Förderprogramm

Auch: Förderprogramme · öffentliche Förderung

Ein Förderprogramm ist ein von Bund, Ländern, Kommunen oder EU aufgelegtes Instrument, mit dem bestimmte gesellschaftlich erwünschte Investitionen – etwa energetische Sanierung, altersgerechter Umbau, Wohneigentumsbildung oder Neubau – durch Zuschüsse, vergünstigte Darlehen, Bürgschaften oder steuerliche Vorteile unterstützt werden.

Ausführliche Erklärung

Förderprogramme in der Immobilienwirtschaft lassen sich grob nach Fördergeber und Förderart unterscheiden:

  • Fördergeber: Bundesprogramme (insbesondere über die KfW und das BAFA), Landesförderbanken (z. B. für regionale Wohnraumförderung), kommunale Programme (z. B. Städtebauförderung) sowie EU-Programme.
  • Förderart: Zuschüsse (nicht rückzahlbar), zinsgünstige Darlehen, Tilgungszuschüsse (teilweiser Erlass eines Darlehens bei Zielerreichung), Bürgschaften zur Absicherung von Krediten sowie steuerliche Vergünstigungen (z. B. Sonderabschreibungen).
  • Förderzweck: Energetische Sanierung und Neubau (z. B. KfW-Effizienzhausförderung), altersgerechter/barrierefreier Umbau, Einbruchschutz, erstmaliger Erwerb von Wohneigentum durch Familien, sozialer Wohnungsbau sowie Stadtentwicklung und Denkmalschutz.

Charakteristisch für Förderprogramme ist ihre häufige Änderung: Fördersätze, Antragsvoraussetzungen und verfügbare Budgets werden regelmäßig angepasst oder Programme werden zeitlich befristet neu aufgelegt bzw. eingestellt. Anträge müssen in aller Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden – ein nachträglicher Antrag nach Baubeginn führt meist zum vollständigen Förderausschluss. Viele Programme lassen sich kombinieren, sofern keine Doppelförderung derselben Kostenposition erfolgt und die jeweiligen Kumulierungsregeln eingehalten werden.

Für Immobilienmakler ist die Kenntnis aktueller Förderprogramme ein wichtiges Beratungsinstrument bei der Vermarktung sanierungsbedürftiger Objekte sowie bei der Finanzierungsberatung von Käufern, da Fördermittel die tatsächliche Belastung erheblich senken können.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie kauft ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus und plant eine energetische Modernisierung. Der Makler weist sie auf mögliche KfW-Förderprogramme für Effizienzhäuser sowie auf BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungstausch) hin und empfiehlt, sich vor Beginn der Bauarbeiten bei einem Energieberater über die aktuell gültigen Konditionen zu informieren.

Rechtsgrundlage

Keine einheitliche gesetzliche Regelung. Förderprogramme beruhen auf Förderrichtlinien der jeweiligen Fördergeber (Bund, Länder, Kommunen, EU) und werden über Haushaltsmittel finanziert; sie sind daher nicht dauerhaft garantiert und können geändert oder eingestellt werden.

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