Wohnungsbauprämie

Auch: WoP · Bausparprämie

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung, mit der Bausparbeiträge von Bürgern mit begrenztem Einkommen bezuschusst werden. Der Staat zahlt dem Bausparer eine Prämie von 10 % auf die geleisteten Sparbeiträge bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.

Ausführliche Erklärung

Die Wohnungsbauprämie ist eine der ältesten staatlichen Förderungen für das Bausparen in Deutschland und wird nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) gewährt. Seit der letzten Reform (in Kraft seit 2021, Zahlbeträge ab dem Sparjahr 2021) gelten folgende Eckdaten:

  • Prämiensatz: 10 % der begünstigten Bausparbeiträge.
  • Höchstbetrag der prämienbegünstigten Aufwendungen: 700 € pro Jahr für Alleinstehende, 1.400 € für zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner (maximale Prämie also 70 € bzw. 140 € pro Jahr).
  • Einkommensgrenzen: Zu versteuerndes Einkommen bis 35.000 € (Alleinstehende) bzw. 70.000 € (Verheiratete/Lebenspartner) pro Jahr.
  • Verwendungsbindung: Die Prämie wird nur ausgezahlt, wenn das Bausparguthaben zweckgebunden für wohnwirtschaftliche Zwecke (Kauf, Bau, Modernisierung, Anschaffung von Genossenschaftsanteilen) verwendet wird; bei zweckfremder Verwendung vor Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist entfällt der Anspruch (mit Ausnahmen, z. B. bei Berufsunfähigkeit oder Tod).
  • Beantragung: Die Bausparkasse beantragt die Prämie automatisch beim Finanzamt, sofern der Sparer sein Einverständnis (Datenübermittlung) erteilt hat.

Praxisrelevanz für Makler:

  • Die Wohnungsbauprämie richtet sich vor allem an junge Sparer, Auszubildende und Geringverdiener und ist häufig ein Baustein bei der langfristigen Vorbereitung eines Immobilienerwerbs.
  • Bei der Beratung von Erstkäufern mit geringem Einkommen kann der Hinweis auf die WoP sinnvoll sein, auch wenn der Betrag im Vergleich zur Gesamtfinanzierung gering ist.
  • Zu unterscheiden von der Arbeitnehmersparzulage (vermögenswirksame Leistungen) und von Wohn-Riester, die anderen Fördervoraussetzungen unterliegen.

Beispiel aus der Praxis

Ein lediger Auszubildender mit einem zu versteuernden Einkommen von 22.000 € bespart jährlich 700 € auf seinen Bausparvertrag. Er erhält dafür eine Wohnungsbauprämie von 70 € vom Staat, sofern er das Guthaben später wohnwirtschaftlich verwendet.

Rechtsgrundlage

Das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) regelt Anspruchsvoraussetzungen, Einkommensgrenzen, Prämiensatz und Verwendungsbindung der Wohnungsbauprämie.

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