Wohn-Riester-Darlehen
Auch: Riester-Darlehen · Wohn-Riester · Eigenheimrente
Das Wohn-Riester-Darlehen ("Eigenheimrente") ist eine staatlich geförderte Form der Immobilienfinanzierung, bei der die klassische Riester-Förderung (Zulagen und Sonderausgabenabzug) nicht in einen Rentensparvertrag, sondern direkt in Anschaffung, Bau oder Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum fließt.
Ausführliche Erklärung
Seit 2008 können Riester-förderberechtigte Personen ihre geförderten Beiträge auch zur Finanzierung des Eigenheims einsetzen – geregelt im Eigenheimrentengesetz, umgesetzt über § 92a EStG. Zwei Varianten sind gängig:
- Darlehensvariante (Tilgungsvariante): Die staatliche Förderung (Grundzulage, Kinderzulage, ggf. Sonderausgabenabzug) fließt direkt in die Tilgung eines Annuitäten-, Bauspar- oder Vorausdarlehens. Je höher die Förderung, desto schneller die Entschuldung.
- Ansparvariante: Ein Riester-Bausparvertrag wird zunächst angespart und später zur Anschaffung oder Entschuldung eingesetzt.
Voraussetzungen und Praxisrelevanz für Makler:
- Gefördert wird nur die Selbstnutzung der Hauptwohnung im Inland (EU/EWR); Kapitalanlageimmobilien sind ausgeschlossen.
- Der Käufer muss unmittelbar riesterzulagenberechtigt sein (i. d. R. rentenversicherungspflichtig Beschäftigte).
- Alle geförderten Beträge (Zulagen, Steuervorteile, Guthabenzinsen) werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto verbucht und in der Rentenphase nachgelagert besteuert – ein zentraler Unterschied zur klassischen Riester-Rente.
- Bei vorzeitigem Verkauf oder Aufgabe der Selbstnutzung muss die Förderung ggf. zurückgezahlt werden oder in eine neue selbstgenutzte Immobilie bzw. einen Riester-Vertrag reinvestiert werden ("Reinvestitionsfrist" von vier Jahren).
- Die Riester-Förderung für Wohneigentum ist in der Beratungspraxis komplex und wird meist von spezialisierten Finanzierungsberatern oder Versicherungsvermittlern begleitet; Makler sollten das Konzept aber kennen, um es bei jungen Familien mit Kindern als möglichen Baustein zu erwähnen.
Beispiel aus der Praxis
Eine vierköpfige Familie finanziert ihr Einfamilienhaus über ein Annuitätendarlehen und lässt die jährlichen Riester-Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) direkt in die Sondertilgung des Darlehens fließen. Die geförderten Beträge werden auf ihrem Wohnförderkonto erfasst und später in der Rentenphase nachgelagert besteuert.
Rechtsgrundlage
- § 92a EStG – Verwendung des geförderten Altersvorsorgevermögens für selbstgenutztes Wohneigentum.
- Eigenheimrentengesetz (EigRentG) – gesetzliche Grundlage der Wohn-Riester-Förderung seit 2008.
- § 10a, §§ 79 ff. EStG – allgemeine Regelungen zur Riester-Förderung (Zulagen, Sonderausgabenabzug).