Bewertungszahl (Bausparvertrag)

Auch: Bewertungszahl · BWZ

Die Bewertungszahl ist eine von der Bausparkasse errechnete Kennziffer, die angibt, wie weit ein Bausparvertrag im Verhältnis zu anderen Verträgen im Sparkollektiv fortgeschritten ist. Je höher die Bewertungszahl, desto früher wird der Vertrag in der Regel zuteilungsreif.

Ausführliche Erklärung

Bausparkassen arbeiten nach dem Kollektivprinzip: Alle Bausparer zahlen in einen gemeinsamen Topf ein, aus dem nach und nach Bauspardarlehen ausgezahlt werden. Damit dies fair und nachvollziehbar geschieht, berechnet die Bausparkasse für jeden Vertrag eine Bewertungszahl, die im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängt:

  • Ansparleistung: Wie viel wurde bereits angespart (in Relation zur Bausparsumme) und über welchen Zeitraum?
  • Zeitliche Komponente: Wie lange ist das Geld bereits im Kollektiv „gebunden“ (angesammelte Sparzeit, gewichtet nach Sparbeträgen)?

Die genaue Berechnungsformel legt jede Bausparkasse in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) selbst fest, meist auf Basis von „Zinsmonaten“ oder ähnlichen Bewertungsgrößen.

Praxisrelevante Punkte:

  • Voraussetzung für Zuteilung: Der Vertrag ist erst zuteilungsreif, wenn (1) das vertraglich festgelegte Mindestsparguthaben erreicht ist (häufig 40-50 % der Bausparsumme), (2) eine Mindestansparzeit verstrichen ist und (3) die individuelle Bewertungszahl die von der Bausparkasse festgelegte, jeweils aktuelle Ziel-Bewertungszahl erreicht oder übersteigt.
  • Höhere Sparraten = frühere Zuteilung: Wer schneller und mehr anspart, erreicht typischerweise eine höhere Bewertungszahl und kann so früher zuteilungsreif werden – ein Argument für Sonderzahlungen in den Bausparvertrag.
  • Bedeutung für Makler: Kunden, die eine Immobilie mit Bausparvertrag finanzieren wollen, sollten wissen, dass der genaue Zuteilungszeitpunkt nicht mit letzter Sicherheit planbar ist, da er auch vom Sparverhalten des gesamten Kollektivs (also anderer Bausparer) abhängt – ein wichtiger Unterschied zu klassischen Bankdarlehen mit fest vereinbartem Auszahlungstermin.
  • Alternative bei Zeitdruck: Wird die Immobilie benötigt, bevor der Vertrag zuteilungsreif ist, kann ein Bausparsofortdarlehen mit Vorausdarlehen die Lücke überbrücken.

Beispiel aus der Praxis

Zwei Bausparer schließen zeitgleich Verträge über je 100.000 Euro Bausparsumme ab. Sparer A zahlt monatlich deutlich höhere Raten ein als Sparer B. Dadurch erreicht A schneller eine höhere Bewertungszahl und wird früher zuteilungsreif, obwohl beide Verträge zum selben Zeitpunkt abgeschlossen wurden.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Bausparkassen (BSpKG) – regelt den allgemeinen Rahmen des Bauspargeschäfts, innerhalb dessen die Zuteilungsmechanik funktioniert.
  • Allgemeine Bausparbedingungen (ABB) der jeweiligen Bausparkasse – enthalten die konkrete, vertraglich vereinbarte Berechnungsformel für die Bewertungszahl; keine einheitliche gesetzliche Formel.

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