Bewertungszahl
Auch: Score-Wert · Schufa-Bewertungszahl
Die Bewertungszahl ist das konkrete Ergebnis eines Scoring-Verfahrens: eine Zahl oder ein Prozentwert, der ausdrückt, wie hoch die statistische Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Kreditinstitute nutzen sie bei der Prüfung von Finanzierungsanträgen als Entscheidungshilfe.
Ausführliche Erklärung
Auskunfteien wie die Schufa berechnen aus vorhandenen Daten – etwa bisherigem Zahlungsverhalten, Anzahl laufender Kreditverträge oder Kontoeröffnungen – eine Bewertungszahl, die üblicherweise auf einer Skala ausgedrückt wird (z. B. als Prozentwert für die Wahrscheinlichkeit eines vertragsgemäßen Verhaltens innerhalb der nächsten zwölf Monate). Je höher die Bewertungszahl, desto geringer schätzt das Verfahren das Ausfallrisiko ein. Banken verwenden diese Bewertungszahl bei der Immobilienfinanzierung als einen von mehreren Bausteinen, um über die Kreditvergabe und die Konditionen (insbesondere Risikoaufschläge auf den Zins) zu entscheiden.
Wichtig ist, dass die Bewertungszahl selbst kein eigenständiges Recht begründet, sondern ein Hilfsmittel im Rahmen des Scoring-Verfahrens ist. Ihre Berechnung unterliegt denselben datenschutzrechtlichen Anforderungen wie das Scoring insgesamt: Die verwendeten Daten müssen nachweislich relevant sein und auf einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren beruhen. Betroffene haben das Recht, sich die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – Informationen zur Berechnung ihrer Bewertungszahl erläutern zu lassen. Eine schlechte Bewertungszahl kann in der Praxis dazu führen, dass eine Bank die Finanzierung ablehnt oder nur zu ungünstigeren Konditionen anbietet, selbst wenn Einkommen und Beleihungswert der Immobilie objektiv ausreichend wären.
Beispiel aus der Praxis
Eine Bank prüft den Darlehensantrag eines Ehepaars für den Kauf einer Eigentumswohnung. Die Schufa-Bewertungszahl eines der Partner liegt aufgrund mehrerer kurzfristig eröffneter Kreditkartenverträge niedriger als erwartet. Die Bank verlangt daraufhin einen höheren Zinsaufschlag, obwohl das gemeinsame Einkommen des Paares die Finanzierung problemlos tragen würde.
Rechtsgrundlage
§ 31 BDSG – regelt die Voraussetzungen für die Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) im Rahmen von Bonitätsauskünften, zu denen auch die Bewertungszahl als Ergebnis des Verfahrens zählt.