Scoring

Auch: Kreditscoring · Bonitätsscoring

Scoring bezeichnet ein mathematisch-statistisches Verfahren, bei dem aus bestehenden Daten einer Person (z. B. bisherige Zahlungshistorie, Wohnort, laufende Verträge) ein Wahrscheinlichkeitswert für ihr künftiges Verhalten – etwa das Risiko eines Zahlungsausfalls – berechnet wird. Banken nutzen Scoring-Werte, um über die Vergabe und Konditionen von Immobiliendarlehen zu entscheiden.

Ausführliche Erklärung

Beim Scoring wird die Kreditwürdigkeit einer Person nicht individuell durch Einzelfallprüfung, sondern mittels statistischer Modelle bewertet: Merkmale des Antragstellers werden mit den Merkmalen einer großen Vergleichsgruppe abgeglichen, deren tatsächliches Zahlungsverhalten bereits bekannt ist. Daraus ergibt sich ein Score-Wert, der die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Zahlungsausfalls ausdrückt. Banken verwenden diesen Wert – häufig ergänzt um interne Scoring-Modelle – als einen von mehreren Bausteinen bei der Kreditentscheidung für Immobiliendarlehen, insbesondere zur Festlegung des Risikoaufschlags auf den Zins.

Der Einsatz von Scoring ist datenschutzrechtlich reguliert: Es dürfen nur Daten verwendet werden, deren Erheblichkeit für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit auf Grundlage eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens nachweisbar ist. Anschriftendaten (Wohnadresse) dürfen nicht als alleinige Grundlage dienen; werden sie einbezogen, muss die betroffene Person vorab informiert werden. Wichtigste Datenquelle für das externe Scoring in Deutschland ist die Schufa, deren Scoring-Verfahren in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zunehmend kritisch beleuchtet wurde, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob ein Schufa-Score bereits eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Datenschutzrechts darstellt, wenn die Bank ihm maßgebliche Bedeutung beimisst.

Beispiel aus der Praxis

Ein Kreditinstitut prüft den Finanzierungsantrag eines Immobilienkäufers. Neben Einkommensnachweisen und Beleihungswert der Immobilie fließt der Schufa-Score in die Entscheidung ein: Ein niedriger Score-Wert kann dazu führen, dass die Bank einen höheren Zinsaufschlag verlangt oder zusätzliche Sicherheiten fordert, obwohl das laufende Einkommen des Käufers ausreichend wäre.

Rechtsgrundlage

§ 31 BDSG – Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften: Scoring ist nur zulässig, wenn die verwendeten Daten nachweislich für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit erheblich sind, ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zugrunde liegt und Anschriftendaten nicht allein ausschlaggebend sind.

Verwandte Begriffe