Bausparsofortdarlehen
Auch: Sofortdarlehen · Sofortfinanzierung Bausparen
Ein Bausparsofortdarlehen ist eine Finanzierungskonstruktion, bei der Kunden nicht erst über Jahre auf einen Bausparvertrag ansparen, sondern die vereinbarte Bausparsumme sofort als Darlehen erhalten. Möglich wird dies durch die Kombination aus einem tilgungsfreien Vorausdarlehen und dem parallel neu abgeschlossenen, gleichzeitig besparten Bausparvertrag.
Ausführliche Erklärung
Beim klassischen Bausparen muss der Kunde zunächst eine Mindestansparung (häufig 40-50 % der Bausparsumme) erreichen und eine bestimmte Bewertungszahl erzielen, bevor der Vertrag zuteilungsreif wird und das eigentliche, zinsgünstige Bauspardarlehen ausgezahlt werden kann. Das dauert je nach Sparverhalten mehrere Jahre – für Immobilienkäufer, die sofort Kapital benötigen, ist das oft zu langsam.
Beim Bausparsofortdarlehen wird dieses Problem gelöst, indem die Bausparkasse (oder ein Kooperationspartner) dem Kunden parallel zum neu abgeschlossenen Bausparvertrag ein Vorausdarlehen in Höhe der vollen Bausparsumme gewährt. Der Kunde zahlt zunächst nur Zinsen auf das Vorausdarlehen und bespart gleichzeitig seinen Bausparvertrag mit den vereinbarten Raten. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird das Vorausdarlehen durch das dann ausgezahlte Bauspardarlehen abgelöst; die Zinsbindung des Gesamtpakets ist damit über die gesamte Laufzeit fixiert.
Für Makler und Berater relevant:
- Zinssicherheit über die Gesamtlaufzeit: Anders als bei reinen Bankdarlehen mit 10- oder 15-jähriger Zinsbindung ist beim Bausparsofortdarlehen der Zinssatz für die komplette Rückzahlungsdauer (oft 20-30 Jahre) von Anfang an fixiert – ein Vorteil in Niedrigzinsphasen, ein Nachteil bei fallenden Zinsen.
- Höhere Belastung in der Ansparphase: Kunden zahlen parallel Zinsen auf das Vorausdarlehen UND Sparraten in den Bausparvertrag – die monatliche Belastung ist in dieser Phase oft höher als bei einem klassischen Annuitätendarlehen mit vergleichbarer Tilgung.
- Abschluss- und Kontogebühren: Für den Bausparvertrag fällt üblicherweise eine Abschlussgebühr von rund 1 % der Bausparsumme an, zusätzlich zu den laufenden Kontogebühren.
- Eignung: Besonders für Käufer interessant, die Planungssicherheit über sehr lange Zeiträume wünschen oder eine Anschlussfinanzierung nach Ablauf einer bestehenden Zinsbindung suchen (Bausparsofortdarlehen als Forward-ähnliches Instrument).
- Makler sollten Interessenten auf die im Vergleich zu klassischen Annuitätendarlehen oft komplexere Kostenstruktur hinweisen und eine unabhängige Finanzierungsberatung empfehlen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer benötigt 150.000 Euro zur Finanzierung einer Eigentumswohnung. Er schließt einen Bausparvertrag über 150.000 Euro ab und erhält zeitgleich ein Vorausdarlehen in gleicher Höhe. Er zahlt monatlich Zinsen auf das Vorausdarlehen sowie eine Sparrate in den Bausparvertrag ein. Nach etwa sieben Jahren ist der Bausparvertrag zuteilungsreif; das dann gewährte, zinsgünstige Bauspardarlehen löst das Vorausdarlehen ab, und der Kunde tilgt es bis zur vollständigen Rückzahlung mit dem von Anfang an feststehenden Zinssatz.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Bausparkassen (BSpKG) – regelt die Zulässigkeit und Rahmenbedingungen des Bauspargeschäfts.
- § 488 BGB – allgemeine Vorschriften zum Darlehensvertrag, gelten für Vorausdarlehen wie für das Bauspardarlehen selbst.
- Keine spezielle eigenständige gesetzliche Regelung für die Kombinationskonstruktion; sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Bausparvertrag und Vorausdarlehensvertrag.