Bausparsumme

Auch: Vertragssumme Bausparen

Die Bausparsumme ist der bei Abschluss eines Bausparvertrags festgelegte Zielbetrag, den der Bausparer für sein Bauvorhaben vorsieht. Sie setzt sich aus dem selbst angesparten Guthaben und dem nach Zuteilung ausgezahlten Bauspardarlehen zusammen.

Ausführliche Erklärung

Beim Abschluss eines Bausparvertrags legt der Kunde gemeinsam mit der Bausparkasse die Bausparsumme fest – also den Gesamtbetrag, der ihm später für die Finanzierung eines Bauvorhabens (Kauf, Bau, Modernisierung) zur Verfügung stehen soll. Diese Summe bildet die Bemessungsgrundlage für nahezu alle weiteren Vertragsparameter:

  • Die monatliche Regelsparrate wird als Prozentsatz der Bausparsumme berechnet.
  • Das Mindestsparguthaben, das für die Zuteilungsreife erforderlich ist, wird als Anteil der Bausparsumme ausgedrückt.
  • Das später auszuzahlende Bauspardarlehen ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und dem tatsächlich angesparten Guthaben.
  • Abschlussgebühren, die beim Vertragsabschluss anfallen, werden ebenfalls meist als Prozentsatz der Bausparsumme berechnet.

Die Höhe der Bausparsumme richtet sich nach dem geplanten Finanzierungsbedarf und kann während der Ansparphase in der Regel angepasst (erhöht oder reduziert) werden, was jedoch Auswirkungen auf Sparrate, Mindestsparguthaben und Zuteilungstermin hat. Die konkreten Konditionen und Anpassungsmöglichkeiten regeln die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der jeweiligen Bausparkasse.

Für die Immobilienfinanzierung dient die Bausparsumme häufig als ergänzender Baustein neben einem klassischen Annuitätendarlehen, insbesondere zur Absicherung künftiger Zinsen (Bausparen als Forward-Instrument) oder für spätere Modernisierungen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bausparer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 80.000 Euro ab. Nach mehreren Jahren hat er 32.000 Euro (40 Prozent) angespart und erreicht damit die Zuteilungsreife; die restlichen 48.000 Euro erhält er als zinsgünstiges Bauspardarlehen.

Rechtsgrundlage

  • Keine gesetzlich fixierte Definition der Höhe; Ausgestaltung und Berechnungsgrundlagen ergeben sich aus den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB), die auf Basis des Bausparkassengesetzes aufsichtsrechtlich genehmigt werden.

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