Wohnungsbewerbung

Auch: Mietbewerbung · Bewerbung um eine Wohnung

Die Wohnungsbewerbung ist der Prozess, in dem Mietinteressenten dem Vermieter oder dem beauftragten Makler ihre Eignung als Mieter darlegen – regelmäßig durch Selbstauskunft, Einkommensnachweise und eine Bonitätsauskunft –, um den Zuschlag für eine Wohnung zu erhalten.

Ausführliche Erklärung

Bei begehrten Wohnungen bewerben sich häufig mehrere Interessenten gleichzeitig. Der Vermieter oder Makler wählt aus den Bewerbungen denjenigen Interessenten aus, der die Anforderungen am besten erfüllt und dem Vermieter die größte Sicherheit für eine zuverlässige Mietzahlung bietet.

Typischer Bestandteil einer Wohnungsbewerbung sind die Selbstauskunft des Mieters mit Angaben zu Einkommen, Beruf und Zahl der einziehenden Personen, ein Nachweis über das Einkommen (etwa Gehaltsabrechnungen), eine Schufa- bzw. Bonitätsauskunft sowie häufig eine Bestätigung über die Mietschuldenfreiheit des bisherigen Vermieters. Diese Unterlagen dürfen grundsätzlich erst nach ernsthaftem Interesse an einer konkreten Wohnung und nicht bereits zur bloßen Besichtigung verlangt werden.

Bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern ist der Vermieter an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gebunden: Er darf Bewerber nicht wegen Merkmalen wie Herkunft, Religion oder Behinderung benachteiligen, sondern muss sich an sachlichen Kriterien wie Bonität und Einkommen orientieren. Eine Verpflichtung, die Wohnung an den „bestqualifizierten" Bewerber zu vergeben, besteht dagegen grundsätzlich nicht – die Auswahl bleibt Sache des Vermieters, solange sie nicht diskriminierend erfolgt.

Beispiel aus der Praxis

Für eine Dreizimmerwohnung bewerben sich fünf Interessenten. Der Makler bittet alle um eine ausgefüllte Selbstauskunft, Einkommensnachweise und eine Schufa-Auskunft und schlägt dem Eigentümer anschließend den Bewerber mit der besten Bonität und passendem Einkommen zur Miete vor.

Rechtsgrundlage

  • § 19 AGG – Verbot der Benachteiligung von Wohnungsbewerbern aufgrund geschützter Merkmale bei der Mieterauswahl.

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