Schufa-Auskunft
Auch: Bonitätsauskunft · SCHUFA-Auskunft
Eine Schufa-Auskunft ist eine von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa Holding AG) erstellte Zusammenstellung von Informationen über die Kreditwürdigkeit einer Person. Sie enthält unter anderem Angaben zu bestehenden Krediten, Zahlungsverhalten und einen zusammenfassenden Score-Wert.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Schufa-Auskunft in zwei Kontexten relevant: bei der Immobilienfinanzierung, wo Banken sie zur Kreditwürdigkeitsprüfung heranziehen, und bei der Wohnungsvermietung, wo Vermieter sie von Mietinteressenten verlangen.
Wichtige Unterscheidungen:
- Eigenauskunft vs. Bankauskunft: Verbraucher können nach Art. 15 DSGVO einmal jährlich kostenlos eine vollständige Datenkopie bei der Schufa anfordern (Eigenauskunft). Banken und Vermieter erhalten dagegen mit Einwilligung des Betroffenen eine kompaktere „Bonitätsauskunft" bzw. „Schufa-Bonitätsauskunft für Mieter", die weniger Details, aber den relevanten Score enthält.
- Inhalt: Die Auskunft enthält Positivmerkmale (bestehende Konten, Kredite, Kreditkarten) und – falls vorhanden – Negativmerkmale (Zahlungsausfälle, Inkassoverfahren, Insolvenzeinträge).
- Relevanz für die Finanzierung: Banken fordern im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 505b BGB) grundsätzlich eine Schufa-Auskunft an, bevor sie ein Immobiliendarlehen vergeben.
- Relevanz für die Vermietung: Bei der Wohnungsvermietung ist die spezielle „Schufa-Bonitätsauskunft für Vermieter" üblich, die dem Vermieter bestätigt, dass keine negativen Zahlungsmerkmale vorliegen, ohne sensible Detaildaten preiszugeben.
- Fehlerkorrektur: Verbraucher haben das Recht, fehlerhafte Einträge korrigieren zu lassen; Makler sollten Käufer und Mieter darauf hinweisen, vor einem Finanzierungs- oder Mietantrag die eigene Schufa-Auskunft zu prüfen, um Überraschungen zu vermeiden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer beantragt bei seiner Bank ein Immobiliendarlehen. Die Bank holt mit seiner Einwilligung eine Schufa-Auskunft ein und stellt dabei einen negativen Eintrag wegen einer nicht beglichenen Handyrechnung fest. Der Käufer kann den Fehler durch Vorlage des Zahlungsnachweises korrigieren lassen, bevor die Finanzierungszusage erteilt wird.
Rechtsgrundlage
- Art. 15 DSGVO – Recht auf Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten, Grundlage der jährlichen kostenlosen Eigenauskunft.
- § 31 BDSG – ergänzende Regelungen zum Scoring und zur Verwendung von Bonitätsdaten.
- § 505b BGB – regelt die Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere die Nutzung von Auskunfteien (wie der Schufa) als Informationsquelle; die allgemeine Prüfpflicht selbst ergibt sich aus § 505a BGB.