Mieterselbstauskunft
Auch: Bonitätsauskunft Mieter · Selbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das ein Mietinteressent vor Abschluss des Mietvertrags ausfüllt, um dem Vermieter Angaben zu Person, Beschäftigung, Einkommen und finanzieller Zuverlässigkeit zu machen. Sie dient dem Vermieter zur Einschätzung, ob der Interessent die Miete voraussichtlich zuverlässig zahlen kann.
Ausführliche Erklärung
Die Selbstauskunft ist im deutschen Wohnungsmarkt fester Bestandteil der Vermietungspraxis, insbesondere bei begehrten Objekten mit mehreren Bewerbern. Sie ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, hat sich aber als Standardinstrument etabliert und wird von Maklern regelmäßig im Auftrag des Vermieters eingeholt und vorgeprüft.
Wichtige Punkte für die Maklerpraxis:
- Zulässige Fragen: Erlaubt sind Fragen, die für die Beurteilung der Bonität und Eignung als Mieter erforderlich sind: Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnis, Nettoeinkommen, Anzahl einziehender Personen, ggf. Nachweis über laufende Mietschulden oder eidesstattliche Versicherung.
- Unzulässige Fragen: Nicht zulässig sind Fragen nach Schwangerschaft, Familienplanung, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeit sowie nach Krankheiten – solche Fragen dürfen wahrheitswidrig beantwortet werden, ohne dass dies eine spätere Anfechtung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt.
- Zeitpunkt: Zulässig ist die Selbstauskunft erst, wenn ernsthaftes Interesse an der konkreten Wohnung besteht, also i. d. R. nach der Besichtigung – nicht bereits als Vorbedingung für eine Besichtigungsteilnahme (außer bei sehr knappem Angebot mit vielen Interessenten, wo eine vorgezogene Kurzauskunft in der Praxis toleriert wird).
- Datenschutz: Die erhobenen Daten unterliegen der DSGVO; sie dürfen nur zweckgebunden für die Vermietungsentscheidung verwendet und müssen bei Nichtzustandekommen des Mietvertrags zeitnah gelöscht werden.
- Wahrheitspflicht und Folgen falscher Angaben: Bei zulässigen Fragen (z. B. Einkommen) berechtigen bewusst falsche Angaben den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) und ggf. zur außerordentlichen Kündigung.
- Ergänzung durch Schufa-Auskunft: Häufig wird die Selbstauskunft durch eine gesonderte Schufa-Bonitätsauskunft des Interessenten ergänzt, die dieser selbst beantragt und vorlegt.
Beispiel aus der Praxis
Für eine gut geschnittene Mietwohnung melden sich zwölf Interessenten. Der beauftragte Makler bittet die aussichtsreichsten Bewerber nach der Besichtigung um Ausfüllen der Mieterselbstauskunft mit Angaben zu Einkommen und Beschäftigung sowie um Vorlage einer aktuellen Schufa-Auskunft, um dem Eigentümer eine fundierte Auswahlentscheidung zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage
- Art. 2 Abs. 1 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht als Grenze zulässiger Fragen.
- DSGVO – Regelt Erhebung, Verarbeitung und Löschung der personenbezogenen Daten.
- § 123 BGB – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei falschen Angaben zu zulässigen Fragen.
- Keine spezielle gesetzliche Regelung zur Selbstauskunft selbst; sie beruht auf richterrechtlich entwickelten Grundsätzen zu zulässigen/unzulässigen Fragen im Vermietungsverfahren.