Risikoklasse
Auch: Rating · Bonitätsklasse · Gefahrenklasse
Die Risikoklasse ist eine bankinterne Einstufung, mit der das Ausfallrisiko eines Kreditnehmers oder einer konkreten Finanzierung bewertet wird. Sie ergibt sich aus Bonität, Einkommen, Sicherheiten und Beleihungsauslauf und beeinflusst maßgeblich, zu welchen Zinskonditionen ein Darlehen angeboten wird.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist das Verständnis der Risikoklasse wichtig, um Käufern erklären zu können, warum unterschiedliche Interessenten bei derselben Bank ganz unterschiedliche Zinsangebote für vergleichbare Darlehenssummen erhalten.
Praxisrelevante Aspekte:
- Einflussfaktoren: Banken bewerten bei der Risikoklassifizierung insbesondere Schufa-Score, Einkommenssituation und -stabilität (unbefristetes Arbeitsverhältnis vs. selbstständige Tätigkeit), bestehende Verbindlichkeiten, Eigenkapitalquote und den Beleihungsauslauf der Immobilie.
- Bonitätsabhängige Zinsen: Seit einigen Jahren praktizieren viele Banken sogenanntes „risk based pricing": Statt eines einheitlichen Zinssatzes für alle Kunden mit gleichem Beleihungsauslauf werden die Konditionen zusätzlich nach individueller Bonität gestaffelt. Ein Kunde mit exzellenter Bonität erhält günstigere Zinsen als ein Kunde mit erhöhtem Risikoprofil, selbst bei identischer Beleihung.
- Beleihungsauslauf als zweite Dimension: Neben der persönlichen Bonität fließt auch das Verhältnis von Darlehenssumme zu Beleihungswert der Immobilie in die Risikoklasse ein – ein niedriger Beleihungsauslauf (viel Eigenkapital) führt zu besseren Konditionen.
- Transparenz für Käufer: Anders als beim Schufa-Score erhalten Kreditnehmer die genaue interne Risikoklasse der Bank meist nicht offengelegt; sie zeigt sich nur indirekt im angebotenen Zinssatz.
- Makler sollten Käufern erklären können, dass ein Vergleich mehrerer Bankangebote sinnvoll ist, da die Einstufung in Risikoklassen zwischen Instituten unterschiedlich ausfallen kann.
Beispiel aus der Praxis
Zwei Käufer mit identischer Darlehenssumme und identischem Beleihungsauslauf fragen bei derselben Bank ein Immobiliendarlehen an. Käufer A hat ein unbefristetes Angestelltenverhältnis und einen sehr guten Schufa-Score, Käufer B ist selbstständig mit schwankendem Einkommen. Die Bank stuft beide in unterschiedliche Risikoklassen ein und bietet Käufer A einen um 0,3 Prozentpunkte niedrigeren Sollzins an.
Rechtsgrundlage
- §§ 505a ff. BGB – Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung vor Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags.
- Kreditwesengesetz (KWG) – aufsichtsrechtliche Vorgaben für Banken zur Risikobewertung und Eigenkapitalunterlegung von Krediten.