Folgenutzung

Auch: Nachnutzung · künftige Nutzung

Folgenutzung bezeichnet die geplante künftige Nutzung einer Fläche, nachdem ihre bisherige Nutzung – etwa Rohstoffabbau, industrielle Nutzung oder militärische Nutzung – beendet wurde.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff spielt vor allem bei Flächen eine Rolle, deren Nutzung planmäßig endet und für die anschließend eine neue Zweckbestimmung festgelegt werden muss: ehemalige Abgrabungs- und Bergbauflächen, stillgelegte Industrie- und Gewerbestandorte, Konversionsflächen (frühere Militär- oder Bahnflächen) sowie sanierte Altlastenstandorte. Die Folgenutzung wird in vielen Fällen bereits im Genehmigungsverfahren der ursprünglichen Nutzung festgelegt – etwa als Auflage im Betriebsplan einer Abgrabung oder im Sanierungsplan einer Altlast – und richtet sich nach den Zielen der kommunalen Bauleitplanung. Typische Folgenutzungen sind Landwirtschaft, Naherholung, Naturschutz, aber auch neues Bauland, wenn Lage und Bodenverhältnisse dies zulassen.

Für Investoren und Makler ist die geplante oder mögliche Folgenutzung einer Fläche ein zentraler Wertfaktor: Eine Konversions- oder Altlastenfläche mit gesicherter Folgenutzung als Bauland kann erheblich wertvoller sein als eine Fläche ohne Nutzungsperspektive. Umgekehrt schränken festgelegte Folgenutzungen wie Naturschutz oder Landwirtschaft die künftige bauliche Entwicklung dauerhaft ein. Die Umsetzung der vorgesehenen Folgenutzung erfordert häufig eine Änderung des Bebauungsplans oder Flächennutzungsplans, wenn die neue Nutzung von der bisherigen planungsrechtlichen Festsetzung abweicht.

Beispiel aus der Praxis

Eine ehemalige Kiesgrube wird nach Abschluss des Abbaus und der Wiedernutzbarmachung gemäß der im Genehmigungsverfahren festgelegten Folgenutzung als Naherholungsgebiet mit Badesee hergerichtet, statt – wie zunächst diskutiert – als neues Wohngebiet ausgewiesen zu werden.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Definition. Die Folgenutzung ergibt sich aus den Auflagen des jeweiligen Fachrechts (z. B. Abgrabungs-, Bergbau- oder Bodenschutzrecht) und wird planungsrechtlich über Flächennutzungs- und Bebauungspläne umgesetzt.

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