Freitragende Treppe

Auch: Kragarmtreppe · Schwebende Treppe

Eine freitragende Treppe (auch Kragarmtreppe genannt) ist eine Treppenkonstruktion, bei der die einzelnen Stufen einseitig in einer tragenden Wand verankert sind und ohne sichtbare Wangen, Mittelholm oder zusätzliche Stützen frei "schweben".

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die freitragende Treppe vor allem ein architektonisches Highlight mit statischen und kostentechnischen Implikationen:

  • Konstruktionsprinzip: Jede Stufe wird als Kragarm in die tragende Wand einbetoniert oder mit speziellen Konsolen verankert; die Lastabtragung erfolgt ausschließlich über diese Einspannung, häufig ergänzt durch ein filigranes Glas- oder Edelstahlgeländer.
  • Statische Anforderungen: Die Konstruktion erfordert eine tragfähige, meist massive Wand und eine sorgfältige statische Planung (Nachweis nach DIN 1055/Eurocode); nachträglicher Einbau in Bestandsgebäuden ist aufwendig und teuer.
  • Optische Wirkung: Freitragende Treppen gelten als hochwertiges, modernes Gestaltungselement und werden häufig in Neubauten des gehobenen Segments sowie bei Architektenhäusern eingesetzt – ein starkes Vermarktungsargument.
  • Sicherheitsanforderungen: Wie jede Treppe unterliegt sie den Vorgaben der Landesbauordnungen zu Steigungsverhältnis, Handlauf und Absturzsicherung (DIN 18065 – Gebäudetreppen).
  • Kostenfaktor: Deutlich teurer in Herstellung und Planung als klassische Treppen mit Wangen oder Mittelholm.

Beispiel aus der Praxis

In einem modernen Architektenhaus führt eine freitragende Treppe aus Eichenholzstufen mit Glasgeländer scheinbar schwebend vom Wohnbereich ins Obergeschoss – ein zentrales Gestaltungselement, das im Exposé besonders herausgestellt wird.

Rechtsgrundlage

  • DIN 18065 – Anforderungen an Gebäudetreppen (Maße, Steigungsverhältnis, Geländer).
  • Landesbauordnungen – Allgemeine Anforderungen an Standsicherheit und Absturzsicherung.

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