Frostschürze
Auch: Frostschürze (Gründung) · Frostriegel
Die Frostschürze ist ein umlaufender, tieferer Randstreifen der Bodenplatte, der das Fundament bis unter die frostgefährdete Bodenzone führt. Sie verhindert, dass gefrierendes Wasser im Boden unter dem Fundament zu schädlichen Hebungen (Frosthub) führt und das Gebäude dadurch Risse bekommt.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die Frostschürze vor allem bei nicht unterkellerten Gebäuden mit Bodenplatte relevant, da sie ein wichtiges, aber oft unsichtbares Qualitätsmerkmal der Gründung darstellt:
- Funktion: In Deutschland reicht die Frosteindringtiefe je nach Region unterschiedlich tief in den Boden (Faustregel: mindestens 80 cm unter Geländeoberkante, regional auch mehr). Eine Frostschürze führt den Rand der Bodenplatte über diese Tiefe hinaus in den Boden, sodass das darunterliegende Erdreich nicht gefriert und es nicht zu ungleichmäßigen Hebungen kommt.
- Ausführung: Üblicherweise wird die Frostschürze als umlaufender Betonstreifen unterhalb der eigentlichen Bodenplatte ausgebildet, oft in Kombination mit einer Perimeterdämmung, um Wärmeverluste über den Rand zu minimieren.
- Praxisrelevanz: Fehlt eine ausreichend tiefe Frostschürze oder ist sie unzureichend gedämmt, drohen bei strengem Frost Hebungsrisse in der Bodenplatte und den aufgehenden Wänden – ein Mangel, der bei der Objektbewertung und im Rahmen einer Bauabnahme relevant sein kann. Bei Neubauten sollte der Makler bzw. der Käufer die Ausführung der Frostschürze im Bauplan bzw. in der Statik prüfen (lassen), insbesondere bei Objekten ohne Unterkellerung, da hier die Frostschürze die einzige "Tiefengründung" darstellt.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem nicht unterkellerten Bungalow wird die Bodenplatte am Rand durch eine 100 cm tief in den Boden reichende Frostschürze ergänzt, um sicherzustellen, dass auch bei strengem Winterfrost keine Hebungen des Fundaments auftreten.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige Rechtsgrundlage; die Anforderungen an die frostfreie Gründungstiefe ergeben sich aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie DIN 1054 und DIN EN 1997 (Eurocode 7) zu geotechnischen Nachweisen.