Gefach
Auch: Gefache · Ausfachung
Als Gefach (Plural: Gefache), auch Ausfachung genannt, bezeichnet man den Zwischenraum zwischen den tragenden Holzbalken eines Fachwerks, der mit Füllmaterial wie Lehm, Ziegeln, Stein oder Flechtwerk geschlossen wird.
Ausführliche Erklärung
Für Makler, die Fachwerkhäuser vermarkten, ist das Gefach ein zentraler Begriff zur fachgerechten Objektbeschreibung und für die Bewertung des Sanierungszustands:
- Historische Bauweise: Traditionell wurden Gefache mit einem Geflecht aus Weidenruten oder Holzstaken beklebt und anschließend mit Lehm verputzt (Lehmflechtwerk); später kamen auch Ziegel- oder Bruchsteinausfachungen zum Einsatz. Diese Bauweise war insbesondere im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa weit verbreitet.
- Zustand und Sanierungsbedarf: Der Zustand der Gefache ist ein wichtiger Bewertungsfaktor bei Fachwerkhäusern – Risse, Feuchtigkeitsschäden oder lose Ausfachungen deuten auf Sanierungsbedarf hin und sollten im Rahmen einer Bauzustandsbewertung dokumentiert werden.
- Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Fachwerkgebäuden unterliegt die Art der Sanierung und Erneuerung der Gefache häufig denkmalrechtlichen Auflagen (z. B. Erhalt der originalen Lehm- oder Ziegelausfachung), was Sanierungskosten und -aufwand erheblich beeinflussen kann.
- Bauphysik: Moderne Sanierungen ersetzen historische Gefache teils durch wärmegedämmte Ausfachungen, was jedoch bauphysikalisch (Feuchtetransport, Diffusionsoffenheit des Fachwerks) sorgfältig geplant werden muss, um Schäden an der Holzkonstruktion zu vermeiden.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses stellt der Gutachter fest, dass mehrere Gefache im Erdgeschoss durchfeuchtet sind und im Zuge der Sanierung fachgerecht mit Lehmausfachung erneuert werden müssen.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten die jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetze für Erhalt und Sanierung.