Gemeindefläche

Auch: Gemeindegebiet · Fläche im Gemeindeeigentum

Der Begriff Gemeindefläche wird in zweierlei Bedeutung verwendet: zum einen als die Gesamtfläche des Gemeindegebiets (das administrative Territorium einer Gemeinde), zum anderen als Sammelbegriff für einzelne Grundstücksflächen, die im Eigentum der Gemeinde stehen.

Ausführliche Erklärung

Im immobilienwirtschaftlichen Kontext ist meist die zweite Bedeutung relevant: Flächen im sogenannten Gemeindevermögen, die die Kommune für unterschiedliche Zwecke hält und nutzt. Dazu zählen etwa öffentliche Straßen und Wege, Grün- und Parkflächen, Schul- und Kita-Grundstücke, Friedhöfe, Feuerwehr- und Bauhofgelände sowie – häufig für die Immobilienwirtschaft besonders relevant – gemeindeeigene Baulandflächen, die im Rahmen der kommunalen Bodenvorratspolitik erworben, erschlossen und anschließend an Bauwillige veräußert oder im Erbbaurecht vergeben werden.

Der Verkauf oder die Vergabe von Gemeindeflächen unterliegt haushaltsrechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnungen (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, häufig Erfordernis eines Gemeinderatsbeschlusses und einer Ausschreibung oder Wertermittlung, um eine unzulässige Beihilfe oder Bevorzugung einzelner Käufer zu vermeiden). Viele Kommunen nutzen ihre Flächenreserven gezielt zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, etwa durch Konzeptvergaben, bei denen nicht allein der Kaufpreis, sondern auch städtebauliche oder soziale Kriterien (z. B. Anteil geförderten Wohnraums) über den Zuschlag entscheiden.

Für Makler ist relevant, ob eine zum Verkauf stehende Fläche im Privateigentum oder im Gemeindeeigentum steht, da gemeindliche Grundstücksgeschäfte anderen Verfahrensregeln folgen als private Verkäufe und häufig längere Vorlaufzeiten sowie politische Beschlussfassung erfordern.

Beispiel aus der Praxis

Eine Gemeinde besitzt am Ortsrand eine unbebaute Fläche, die sie im Rahmen ihrer Bodenvorratspolitik erworben hat. Nach Erschließung und Aufstellung eines Bebauungsplans vergibt der Gemeinderat die einzelnen Bauparzellen dieser Gemeindefläche im Wege einer Konzeptvergabe an Bauwillige, wobei neben dem Preis auch Kriterien wie Eigennutzung und familienfreundliches Bauen berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage

  • Gemeindeordnungen der Länder – Regeln Verwaltung, Veräußerung und Nutzung des Gemeindevermögens einschließlich gemeindeeigener Grundstücke.

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