Gewerk

Auch: Baugewerk · Handwerksgewerk

Ein Gewerk ist ein fachlich klar abgegrenzter Teilbereich der Bauleistung – etwa Erdarbeiten, Rohbau, Dachdeckerarbeiten, Elektroinstallation, Sanitär oder Trockenbau –, der üblicherweise von einem spezialisierten Fachunternehmen ausgeführt wird.

Ausführliche Erklärung

Der Bau eines Gebäudes lässt sich in eine Vielzahl fachlich unterschiedlicher Leistungsbereiche gliedern, die jeweils spezifisches Know-how, Material und Werkzeug erfordern. Diese Leistungsbereiche werden als Gewerke bezeichnet – typische Beispiele sind Erd- und Aushubarbeiten, Rohbau (Maurer-, Beton- und Stahlbetonarbeiten), Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten, Fenster- und Fassadenbau, Elektroinstallation, Heizung-Sanitär-Klima, Trockenbau, Maler- und Bodenbelagsarbeiten sowie Außenanlagen. Die Einteilung orientiert sich in der Praxis häufig an den Leistungsbereichen der VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen), die für die einzelnen Gewerke jeweils eigene technische Regelwerke enthält.

Bei der Vergabe eines Bauvorhabens unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Einzelvergabe, bei der der Bauherr jedes Gewerk separat an ein Fachunternehmen vergibt und selbst koordiniert, und der Vergabe an einen General- oder Totalunternehmer, der sämtliche Gewerke aus einer Hand organisiert und gegenüber dem Bauherrn als einziger Vertragspartner haftet. Die korrekte Abgrenzung der Gewerke ist zudem Grundlage für die Kostenermittlung nach DIN 276 (Kostengruppen) und für die Erstellung des Bauablaufplans, da die zeitliche und logistische Koordination der einzelnen Gewerke maßgeblich über die Bauzeit und die Qualität der Ausführung entscheidet.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Sanierung eines Mehrfamilienhauses vergibt der Bauherr die Gewerke Dach, Fenster, Elektro und Sanitär einzeln an vier unterschiedliche Fachfirmen und koordiniert deren Einsatz selbst über einen Bauablaufplan, statt einen Generalunternehmer mit der Gesamtkoordination zu beauftragen.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Definition. Technische Standards für die einzelnen Gewerke finden sich insbesondere in den Leistungsbereichen der VOB/C sowie in den jeweiligen DIN-Normen der Gewerke.

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