Grundstücksleasing

Auch: Immobilienleasing · Gebäudeleasing

Beim Grundstücksleasing erwirbt oder errichtet eine Leasinggesellschaft ein Grundstück mit Gebäude und überlässt es einem Unternehmen (Leasingnehmer) gegen laufende Leasingraten zur Nutzung. Wirtschaftlich handelt es sich um eine Finanzierungsalternative zum klassischen Immobilienkauf mit Bankdarlehen, bei der das rechtliche Eigentum meist beim Leasinggeber verbleibt.

Ausführliche Erklärung

Für Makler, die gewerbliche Objekte mit Leasingfinanzierung vermitteln, sind Struktur und Motive des Grundstücksleasings wichtig:

  • Finanzierungsmotiv: Grundstücksleasing wird vor allem von Unternehmen genutzt, die eine Immobilie ohne hohen Eigenkapitaleinsatz nutzen möchten, ohne die eigene Bilanz mit einem Immobilienvermögen und einer entsprechenden Fremdfinanzierung zu belasten – bilanziell bleibt das Objekt bei entsprechender Vertragsgestaltung beim Leasinggeber, während der Leasingnehmer die Raten als Betriebsausgabe verbucht.
  • Grundmietzeit und Optionen: Die Grundmietzeit orientiert sich am steuerlichen Leasingerlass für Immobilien und liegt wegen der langen Nutzungsdauer von Gebäuden häufig zwischen 20 und 30 Jahren. Am Ende der Laufzeit bestehen meist ein Kaufoptionsrecht des Leasingnehmers, ein Verlängerungsrecht zu reduzierten Raten oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers.
  • Objektgesellschaften: Häufig wird für das jeweilige Leasingobjekt eine eigene Objektgesellschaft (meist eine GmbH oder GmbH & Co. KG) gegründet, die als Leasinggeber auftritt, das Grundstück erwirbt oder bebauen lässt und die Finanzierung über Banken oder institutionelle Investoren organisiert.
  • Sale-and-lease-back: Eine verbreitete Variante ist das Sale-and-lease-back-Modell, bei dem ein Unternehmen eine bereits in seinem Eigentum stehende Immobilie an eine Leasinggesellschaft verkauft und sie anschließend zurückleast, um Liquidität freizusetzen, ohne den Standort aufgeben zu müssen.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Vermittlung von Objekten, die im Rahmen eines Grundstücksleasings genutzt werden, sollte geprüft werden, wer zivilrechtlicher Eigentümer ist, welche Rechte der Leasingnehmer an der Immobilie hat, ob und zu welchen Konditionen eine Kaufoption besteht und wie sich ein Verkauf des Objekts während laufender Grundmietzeit auf den bestehenden Leasingvertrag auswirkt.

Beispiel aus der Praxis

Ein mittelständisches Produktionsunternehmen möchte eine neue Werkshalle errichten, ohne die eigene Bilanz zu belasten. Eine Leasinggesellschaft gründet eine Objektgesellschaft, erwirbt das Grundstück, errichtet die Halle nach den Vorgaben des Unternehmens und least sie über 25 Jahre an das Unternehmen. Nach Ablauf der Grundmietzeit kann das Unternehmen die Halle zu einem vorher vereinbarten Restwert erwerben.

Rechtsgrundlage

  • BMF-Leasingerlass für Grundstücks-Leasing-Verträge vom 23.12.1991 – regelt die steuerliche und bilanzielle Zurechnung von Immobilienleasingobjekten.
  • §§ 535 ff. BGB – ergänzende zivilrechtliche Anwendung mietrechtlicher Grundsätze auf den Leasingvertrag als atypischen Mietvertrag.

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