Grundwasserschaden
Auch: Schaden durch drückendes Grundwasser
Ein Grundwasserschaden entsteht, wenn Grundwasser drückend oder aufsteigend in Keller oder Fundament eines Gebäudes eindringt und dort Feuchtigkeits- oder Substanzschäden verursacht. Anders als Leitungswasserschäden sind Grundwasserschäden in der klassischen Wohngebäudeversicherung meist nicht automatisch mitversichert.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die Abgrenzung zwischen verschiedenen "Wasserschadenarten" zentral, weil sie über den Versicherungsschutz entscheidet:
- Abgrenzung zu Leitungswasser: Während Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohrleitungen (Leitungswasser) regelmäßig zum Standardschutz der Wohngebäudeversicherung zählen, ist drückendes oder aufsteigendes Grundwasser – ohne Zusammenhang mit einem Naturereignis – in vielen Standardtarifen ausgeschlossen.
- Elementarschadenversicherung: Grundwasserschäden, die durch Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung verursacht werden, können über eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Reines, langsam ansteigendes Grundwasser ohne konkretes Naturereignis (z. B. dauerhaft hoher Grundwasserspiegel in bestimmten Regionen) ist hingegen häufig auch dort nicht oder nur eingeschränkt versicherbar, da es sich um ein bekanntes, dauerhaftes Risiko und nicht um ein plötzliches Schadenereignis handelt.
- Bauliche Prävention: Bei Gebäuden in Gebieten mit hohem Grundwasserstand ist eine funktionierende weiße Wanne (wasserundurchlässiger Beton) oder schwarze Wanne (Bitumenabdichtung) sowie eine intakte Drainage entscheidend, um Grundwasserschäden vorzubeugen.
- Praxisrelevanz beim Verkauf: Der Makler sollte bei Objekten in bekannten Grundwasserrisikogebieten (Flussnähe, tiefliegendes Gelände) aktiv nach Feuchtigkeitsspuren im Keller fragen und auf die eingeschränkte Versicherbarkeit hinweisen – dies ist ein relevanter Faktor für die Kaufentscheidung und sollte offen kommuniziert werden, um spätere Streitigkeiten wegen verschwiegener Mängel zu vermeiden.
- Zonierungssysteme: Versicherer nutzen bei der Risikoeinstufung teilweise Starkregen- bzw. Überschwemmungszonen (vergleichbar mit dem ZÜRS-System bei Hochwasser), die auch das Grundwasserrisiko indirekt beeinflussen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Reihenhaus liegt in einem Gebiet mit hohem Grundwasserspiegel. Nach starken Regenfällen steigt das Grundwasser und drückt durch die Kellerwände ein, wodurch der Estrich durchfeuchtet. Da die Standard-Wohngebäudeversicherung Grundwasserschäden ohne Elementarschadenbaustein ausschließt, muss der Eigentümer die Sanierungskosten selbst tragen.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung. Maßgeblich sind die VGB (Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung) sowie die spezifischen Klauseln der Elementarschadenversicherung, die den Ausschluss bzw. die eingeschränkte Deckung von Grundwasserschäden regeln.