Handelsregister

Auch: HR-Eintrag

Das Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register, in dem Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet werden. Es macht wesentliche rechtliche Verhältnisse – etwa Rechtsform, Sitz, Vertretungsbefugnisse und Kapitalausstattung – für jedermann einsehbar und schafft damit Publizität und Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.

Ausführliche Erklärung

Rechtsgrundlage ist § 8 HGB, wonach das Handelsregister von den Gerichten elektronisch geführt wird; die Führung obliegt den Registergerichten (in der Regel die Amtsgerichte am Sitz des Unternehmens). Man unterscheidet zwei Abteilungen:

  • Abteilung A: Einzelkaufleute sowie Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG).
  • Abteilung B: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG haftungsbeschränkt).

Eingetragen werden unter anderem Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stamm- bzw. Grundkapitals sowie die zur Vertretung berechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen) mit dem Umfang ihrer Vertretungsmacht. Nach § 9 Abs. 1 HGB steht die Einsichtnahme jedermann zur Information offen; die Öffentlichkeit des Registers dient dem Schutz des Rechtsverkehrs.

Für die Maklerpraxis ist das Handelsregister in mehreren Konstellationen relevant:

  • Prüfung der Vertretungsbefugnis: Tritt ein Vertragspartner als GmbH oder AG auf, lässt sich über einen aktuellen Handelsregisterauszug prüfen, wer zur Vertretung berechtigt ist und ob Beschränkungen (z. B. Einzel- oder Gesamtvertretung) bestehen – wichtig etwa bei gewerblichen Immobilienkäufen oder wenn der Makler selbst als GmbH firmiert.
  • Geldwäscheprävention: Im Rahmen der Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz muss der Makler bei Vertragspartnern, die juristische Personen sind, deren Existenz und Vertretungsberechtigung anhand des Handelsregisters verifizieren.
  • Rechtsform des Maklerunternehmens: Betreibt der Makler sein Gewerbe als GmbH oder UG, ist er selbst im Handelsregister eingetragen und muss unter anderem Jahresabschlüsse offenlegen (§ 325 HGB).

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler soll für eine Gewerbeimmobilie den Kaufvertrag mit einer GmbH als Käuferin vorbereiten. Er lässt sich vor dem Notartermin einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegen, um zu prüfen, ob der unterzeichnende Geschäftsführer tatsächlich allein vertretungsberechtigt ist oder ob Gesamtvertretung durch zwei Geschäftsführer erforderlich ist.

Rechtsgrundlage

  • § 8 HGB – Elektronische Führung des Handelsregisters durch die Gerichte.
  • § 9 HGB – Öffentlichkeit des Handelsregisters und Recht auf Einsichtnahme.

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