Höhenfestpunkt
Auch: HFP · Nivellementpunkt
Ein Höhenfestpunkt (HFP) ist ein dauerhaft vermarkter Punkt im Gelände (z. B. ein Bolzen, eine Bodenplatte oder eine Nivellierbolzenmarkierung an einem Gebäude), dessen Höhe über einem amtlichen Bezugssystem (Normalhöhennull) exakt eingemessen und amtlich dokumentiert ist. Er dient als verlässlicher Ausgangspunkt für alle weiteren Höhenmessungen in seiner Umgebung.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Höhenfestpunkt in erster Linie im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Baugrunduntersuchungen und Hochwasserschutz relevant:
- Funktion: Höhenfestpunkte bilden bundesweit ein engmaschiges Netz (das amtliche Festpunktfeld bzw. Deutsche Haupthöhennetz, DHHN), auf das sich alle Bauvermessungen, Straßenplanungen und Geländeaufnahmen beziehen. Ohne diese Bezugspunkte wäre eine einheitliche, vergleichbare Höhenangabe (z. B. "Erdgeschossfußbodenhöhe 128,45 m ü. NHN") nicht möglich.
- Nutzung in der Praxis: Bei Neubauten wird die geplante Gebäudehöhe (Erdgeschossniveau, Kellersohle) meist relativ zu einem nahegelegenen Höhenfestpunkt festgelegt und von einem Vermessungsbüro in die Örtlichkeit übertragen (siehe Absteckung).
- Hochwasser- und Überflutungsrisiko: Bei der Beurteilung von Grundstücken in hochwassergefährdeten Gebieten wird die Geländehöhe relativ zu amtlichen Hochwassermarken und Höhenfestpunkten verglichen, um das Überflutungsrisiko realistisch einzuschätzen – ein zunehmend relevanter Aspekt bei der Maklerberatung.
- Baugenehmigungsverfahren: In vielen Bauanträgen ist eine Angabe der Erdgeschossfußbodenhöhe in Bezug zu einem amtlichen Höhenfestpunkt oder Normalhöhennull erforderlich, insbesondere in Hanglagen oder Überschwemmungsgebieten.
- Höhenfestpunkte werden von den Landesvermessungsämtern gepflegt, regelmäßig überprüft und können über die Vermessungsverwaltung bzw. deren Geoportale abgerufen werden.
Beispiel aus der Praxis
Für den Neubau eines Hauses in Hanglage soll die Erdgeschossfußbodenhöhe exakt 3,20 m über einem nahegelegenen amtlichen Höhenfestpunkt liegen, um Anschluss an die geplante Straßenerschließung und den Kanalanschluss zu gewährleisten. Der Vermessungsingenieur überträgt diese Höhe mittels Nivellier vom Festpunkt auf die Baustelle.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige bundesweite Spezialnorm; die Einrichtung, Pflege und Nutzung von Höhenfestpunkten ergibt sich aus den Vermessungs- und Katastergesetzen der Länder in Verbindung mit den Vorgaben zum Deutschen Haupthöhennetz (DHHN) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (AdV).