Hydrantenprüfung

Auch: Wandhydrantenprüfung · Prüfung Feuerlöscheinrichtungen

Die Hydrantenprüfung ist die regelmäßige technische Kontrolle von Wandhydranten und Löschwasseranlagen in Gebäuden auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit. Sie ist bei entsprechend ausgestatteten Objekten (v. a. Gewerbe- und größere Wohngebäude) gesetzlich vorgeschrieben und als sonstige Betriebskosten umlagefähig.

Ausführliche Erklärung

Wandhydranten sind fest installierte Löschwassereinrichtungen, die insbesondere in größeren Wohnanlagen, Hochhäusern, Gewerbe- und Bürogebäuden sowie Sonderbauten (Verkaufsstätten, Versammlungsstätten) nach Landesbauordnung oder Brandschutzkonzept vorgeschrieben sind. Nach DIN 14462 müssen diese Anlagen jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden: Funktionsprobe der Armaturen, Dichtheitsprüfung der Schlauchleitungen, Kontrolle des Wasserdrucks und der Kennzeichnung.

Für Makler und Verwalter ist relevant, dass die Kosten der Hydrantenprüfung als „sonstige Betriebskosten" nach § 2 Nr. 17 BetrKV nur dann auf Mieter umlegbar sind, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist (anders als die im Betriebskostenkatalog namentlich genannten Positionen). In der WEG gehören sie zu den gemeinschaftsbezogenen Kosten der Instandhaltung der technischen Gebäudeausstattung.

Bei fehlender oder mangelhafter Wartung drohen im Schadensfall erhebliche Haftungsrisiken für Eigentümer und Verwalter, da die Betriebsbereitschaft von Löscheinrichtungen Teil der Verkehrssicherungspflicht ist. Bei Objektübergaben und Due-Diligence-Prüfungen (insbesondere bei Gewerbeimmobilien) sollte der Makler nach aktuellen Prüfprotokollen und Wartungsverträgen fragen.

Beispiel aus der Praxis

In einem zehngeschossigen Wohnhochhaus lässt die Hausverwaltung jährlich die Wandhydranten in allen Treppenhäusern durch eine Fachfirma prüfen. Die Prüfkosten von 800 Euro werden – da im Mietvertrag als „sonstige Betriebskosten" vereinbart – anteilig auf alle Mieter umgelegt.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Nr. 17 BetrKV – „sonstige Betriebskosten", umlagefähig nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung.
  • DIN 14462 – technische Norm für Planung, Einbau, Betrieb und Prüfung von Wandhydrantenanlagen.
  • Landesbauordnungen – begründen je nach Gebäudeart die Pflicht zur Installation und Instandhaltung von Löschwassereinrichtungen.

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