Immobilienregister EU
Auch: EU-Immobilienregister
Das Immobilienregister EU ist ein im Rahmen des 2024 verabschiedeten EU-Geldwäschepakets vorgeschriebenes zentrales nationales Register, das Grundbesitz natürlicher und juristischer Personen erfasst und den zuständigen Behörden sowie Verpflichteten für Zwecke der Geldwäscheprävention zugänglich machen soll.
Ausführliche Erklärung
Mit dem EU-Geldwäschepaket – bestehend aus der unmittelbar geltenden EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) und der begleitenden EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD 6) – hat die EU beschlossen, dass jeder Mitgliedstaat ein zentrales Immobilienregister einrichten muss:
- Zweck: Das Register soll es Behörden und Financial Intelligence Units ermöglichen, schnell nachzuvollziehen, welche natürlichen oder juristischen Personen Eigentümer welcher Immobilien sind – ein zentrales Anliegen der Geldwäschebekämpfung, da Immobilien ein häufig genutztes Vehikel zur Verschleierung illegaler Vermögenswerte sind.
- Erfasste Angaben: Neben Art, Lage und Eigentümer der Immobilie sollen unter anderem auch Grundpfandrechte und der Kaufpreis im Register hinterlegt werden.
- Abgrenzung zum Grundbuch: Das Immobilienregister EU ist kein Ersatz für das bestehende deutsche Grundbuch, sondern ein zusätzliches, geldwäscherechtlich motiviertes Instrument, das den Zugriff auf Eigentümer- und Transaktionsdaten für die Geldwäscheprävention bündelt und behördenübergreifend zugänglich machen soll.
- Zeitplan: Die Richtlinie (EU) 2024/1640, die den Aufbau nationaler Immobilienregister vorschreibt, ist von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen; für den Zugriff auf das Immobilienregister gelten im Rahmen des Gesamtpakets eigene, gestreckte Übergangsfristen.
- Praxisrelevanz für Makler: Sobald das nationale Immobilienregister in Deutschland eingerichtet ist, könnte es Maklern als zusätzliche Erkenntnisquelle bei der Identifizierung von Vertragsparteien und wirtschaftlich Berechtigten dienen, etwa zum Abgleich mit Angaben aus dem Transparenzregister.
Beispiel aus der Praxis
Eine ausländische Gesellschaft möchte über einen deutschen Makler mehrere Wohnungen erwerben. Nach Einrichtung des nationalen Immobilienregisters kann die zuständige Behörde darüber nachvollziehen, welche weiteren Immobilien die Gesellschaft oder ihre wirtschaftlich Berechtigten in Deutschland bereits besitzen – ein Instrument, das verdächtige Vermögenskonzentrationen sichtbarer machen soll.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie (EU) 2024/1640 – Teil des EU-Geldwäschepakets 2024, verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines zentralen nationalen Immobilienregisters für Zwecke der Geldwäscheprävention.