Internationale Vermarktung
Auch: Internationales Immobilienmarketing · Cross-Border-Vermarktung
Internationale Vermarktung bezeichnet die gezielte Bewerbung einer Immobilie gegenüber Interessenten außerhalb des deutschen Marktes, etwa durch mehrsprachige Exposés, Präsenz auf internationalen Immobilienportalen und Kooperationen mit ausländischen Partnermaklern.
Ausführliche Erklärung
Bei hochpreisigen Objekten, Ferienimmobilien, denkmalgeschützten Anwesen oder Immobilien in touristisch attraktiven Lagen reicht die rein regionale oder nationale Vermarktung oft nicht aus, um die passende Käuferschicht zu erreichen. Die internationale Vermarktung erweitert die Zielgruppe gezielt um ausländische Käufer, etwa Kapitalanleger, Auswanderer oder Zweitwohnsitzsuchende.
Zu den typischen Bausteinen gehören mehrsprachige Exposés (mindestens Englisch, häufig zusätzlich Französisch, Arabisch, Chinesisch oder Russisch, je nach Zielmarkt), die Listung auf internationalen Immobilienportalen, die Zusammenarbeit mit Maklernetzwerken im Ausland sowie eine professionelle, kulturell angepasste Objektpräsentation (Fotografie, Video, virtuelle Rundgänge). Wichtig ist zudem die Berücksichtigung unterschiedlicher Erwartungen an Angaben wie Wohnfläche, Energieausweis oder Kaufnebenkosten, da diese im Ausland teils anders dargestellt oder interpretiert werden.
Rechtlich bleibt der Kaufvertrag über deutsche Immobilien auch bei internationaler Vermarktung an deutsches Recht gebunden: Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung, unabhängig davon, wo der Käufer seinen Wohnsitz hat. Makler, die international vermarkten, müssen zudem die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (Identifizierung, Herkunftsnachweis der Mittel) besonders sorgfältig beachten, da grenzüberschreitende Käufe ein erhöhtes Risiko darstellen können.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler vermarktet eine Villa am Starnberger See zusätzlich zum deutschen Markt auch international: Er erstellt ein englisch- und arabischsprachiges Exposé, schaltet Anzeigen auf internationalen Luxusimmobilienportalen und kooperiert mit einem Partnermakler in Dubai, der Kontakte zu vermögenden Interessenten vermittelt.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung; es gelten die allgemeinen Vorschriften zum Grundstückskauf (notarielle Beurkundungspflicht) und zur Geldwäscheprävention unabhängig von der Herkunft der Käuferseite.