Home Staging

Auch: Wohnraumgestaltung zum Verkauf · Verkaufsinszenierung von Immobilien

Home Staging bezeichnet die gezielte Aufbereitung einer Immobilie vor dem Verkauf – durch Entrümpelung, Reparaturen, neutrale Möblierung und Dekoration – mit dem Ziel, dass sich möglichst viele Interessenten die Immobilie als ihr zukünftiges Zuhause vorstellen können ("emotionale Kaufentscheidung").

Ausführliche Erklärung

Home Staging stammt ursprünglich aus den USA und hat sich in Deutschland seit rund 15 Jahren als anerkanntes Vermarktungsinstrument etabliert. Für Makler ist es ein wirkungsvolles Werkzeug, um Verkaufszeiten zu verkürzen und Verkaufspreise zu stabilisieren:

  • Grundprinzipien: "Entpersonalisieren" (persönliche Gegenstände, Fotos entfernen), "Entrümpeln" (Überfüllung reduzieren), neutrale Farbgestaltung, gezielte Möblierung zur Betonung von Raumproportionen und Lichtverhältnissen.
  • Varianten: Leerstands-Staging (Möblierung leerstehender Immobilien, oft mit Leihmöbeln oder virtuellem Staging), Bewohntes-Objekt-Staging (Umgestaltung bei laufender Nutzung durch den Eigentümer) und virtuelles Home Staging (digitale Einrichtung von Fotos leerer Räume per Software).
  • Kosten und Wirtschaftlichkeit: Home-Staging-Kosten liegen je nach Objektgröße und Umfang zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro; Studien und Praxiserfahrung zeigen häufig kürzere Vermarktungszeiten und teils höhere erzielte Verkaufspreise, was die Investition rechtfertigen kann.
  • Wer trägt die Kosten: In der Praxis unterschiedlich geregelt – teils übernimmt der Verkäufer die Kosten als Verkaufsförderungsmaßnahme, teils bieten Makler Home Staging als Zusatzleistung im Rahmen des Vermarktungspakets an (dann ggf. verrechnet mit der Provision oder gesondert vereinbart).
  • Abgrenzung zur Renovierung: Home Staging ersetzt keine notwendigen Instandsetzungen (z. B. Mängelbeseitigung), sondern optimiert die Präsentation eines im Kern verkaufsbereiten Objekts.
  • Zusammenspiel mit Fotografie: Home Staging entfaltet seine volle Wirkung meist erst in Kombination mit professioneller Immobilienfotografie, da die gestalteten Räume für das Onlineexposé fotografisch in Szene gesetzt werden.

Beispiel aus der Praxis

Eine leerstehende Eigentumswohnung wirkt auf Fotos kahl und schwer vermittelbar. Der Makler beauftragt einen Home-Staging-Dienstleister, der die Wohnung mit neutralen Leihmöbeln, Teppichen und Pflanzen ausstattet. Die anschließenden Fotos zeigen eine einladende, "bewohnbar" wirkende Wohnung – die Nachfrage und die Zahl der Besichtigungstermine steigen spürbar.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei vertraglicher Vereinbarung von Home-Staging-Leistungen zwischen Makler/Dienstleister und Eigentümer gelten die allgemeinen werkvertraglichen Regelungen (§§ 631 ff. BGB), etwa bei Beschädigung von Leihmobiliar oder Nichterfüllung vereinbarter Leistungen.

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