Grundriss
Auch: Grundrissplan · Grundrisszeichnung
Der Grundriss ist die zweidimensionale, maßstabsgetreue Darstellung eines Gebäudes oder einer Wohnung von oben, die Raumaufteilung, Wandverläufe, Türen, Fenster und häufig auch Flächenangaben zeigt. Er gehört zu den wichtigsten Unterlagen im Immobilienexposé.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Grundriss oft das erste Dokument, das Interessenten wirklich genau studieren – noch vor den Fotos. Wichtige Aspekte:
- Herkunft: Idealerweise liegt der Bauzeichnungs-Grundriss aus der Bauakte vor (Architekt, Bauamt). Fehlt dieser oder ist veraltet (z. B. nach Umbauten), wird ein neuer Grundriss durch Aufmaß vor Ort erstellt – häufig mittels Laserdistanzmessgerät oder 3D-Scan-Technik (z. B. Matterport).
- Digitale Aufbereitung: Für die Vermarktung werden Grundrisse heute meist digital nachgezeichnet ("digitalisierter Grundriss"), oft farbig und mit Möblierungsvorschlägen, um Kaufinteressenten die Raumwirkung zu veranschaulichen.
- Pflichtangaben im Exposé: Ein aussagekräftiger Grundriss sollte Raumbezeichnungen, Flächenangaben je Raum, Nordpfeil, Maßstab und Gesamtwohnfläche enthalten – Letztere muss mit der Wohnflächenberechnung (nach WoFlV) übereinstimmen, da falsche Angaben Gewährleistungsansprüche des Käufers auslösen können.
- 3D-Grundrisse und virtuelle Rundgänge: Zunehmend werden 3D-Grundrisse oder komplette virtuelle Touren angeboten, die besonders bei Vermarktung über Distanz (z. B. Kapitalanleger, Auslandskäufer) die Besichtigungsquote erhöhen.
- Haftungsrelevanz für Makler: Ein fehlerhafter oder geschönter Grundriss (z. B. falsche Raumaufteilung, verschwiegene Dachschrägen) kann als Falschangabe zu Schadensersatzansprüchen gegen den Makler führen. Der Grundriss sollte daher stets mit dem tatsächlichen Bauzustand abgeglichen werden.
- Barrierefreiheit und Grundrissoptimierung: Bei Neubauprojekten spielt der Grundriss auch eine Rolle für Fördermöglichkeiten (z. B. barrierefreie Grundrisse für KfW-Förderungen).
Beispiel aus der Praxis
Für eine 90 m² große Eigentumswohnung liegt nur ein handgezeichneter Grundriss aus den 1980er-Jahren vor. Da die Wohnung inzwischen umgebaut wurde (Wand zwischen Küche und Wohnzimmer entfernt), lässt der Makler vor Vermarktung einen neuen, digitalen Grundriss mit aktueller Raumaufteilung und Flächenangaben erstellen und fügt ihn dem Exposé bei.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage für den Grundriss selbst; mittelbar relevant ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) für die Flächenberechnung sowie die allgemeine Haftung des Maklers für Falschangaben nach § 280 BGB, wenn ein fehlerhafter Grundriss zur Täuschung des Käufers führt.