Immobilienfotografie

Auch: Objektfotografie · Immobilienfotos

Immobilienfotografie umfasst die professionelle Aufnahme von Innen- und Außenbereichen einer Immobilie mit dem Ziel, sie in Exposés und auf Portalen bestmöglich und realistisch darzustellen. Sie ist einer der wichtigsten Faktoren dafür, ob Interessenten überhaupt einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Ausführliche Erklärung

Da die überwiegende Mehrheit der Immobiliensuchenden zunächst online recherchiert, entscheidet die Bildqualität maßgeblich über Klickrate und Anfragenzahl eines Exposés. Für Makler relevante Aspekte:

  • Technik: Einsatz von Weitwinkelobjektiven (meist 16–24 mm Kleinbildäquivalent), HDR-Belichtungsreihen zur Ausleuchtung von Innen- und Außenlicht, Stativeinsatz für Schärfe und gerade Linien, oft mit Nachbearbeitung (Perspektivkorrektur, Belichtung, Himmelsaustausch).
  • Drohnenaufnahmen: Für Außenansichten, Grundstücke und Lagebeschreibung werden zunehmend Luftaufnahmen per Drohne eingesetzt – hierfür ist eine EU-Drohnenkennzeichnung sowie ggf. eine Aufstiegsgenehmigung (kontrollierte Lufträume) erforderlich, zudem sind Persönlichkeits- und Datenschutzrechte von Nachbargrundstücken zu beachten.
  • Wahrheitsgebot: Bilder dürfen die Realität nicht verfälschen (z. B. durch übertriebene Weitwinkelverzerrung, die Räume größer wirken lässt, oder digitale Entfernung von Mängeln) – irreführende Darstellungen können wettbewerbsrechtlich (UWG) und im Einzelfall als arglistige Täuschung relevant werden.
  • Persönlichkeits- und Urheberrecht: Werden Personen (z. B. Mieter, Nachbarn) erkennbar abgebildet, ist deren Einwilligung nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) erforderlich; die Fotos selbst unterliegen dem Urheberrecht des Fotografen, weshalb Nutzungsrechte vertraglich zu klären sind (v. a. bei Weitergabe an Portale oder für Anschlussvermarktung).
  • Virtuelles Staging und Bearbeitung: Digitale Möblierung leerer Räume oder Himmelsaustausch sind gängige Praxis, sollten aber im Exposé als bearbeitet gekennzeichnet werden, um Käufer nicht in die Irre zu führen.
  • Investitionsrechnung: Professionelle Fotoshootings kosten je nach Objektgröße meist 150–600 Euro, gelten aber als eine der Investitionen mit dem besten Verhältnis von Kosten zu Vermarktungserfolg.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler beauftragt einen spezialisierten Immobilienfotografen, der eine Doppelhaushälfte mit Weitwinkelobjektiv, HDR-Technik und einer zusätzlichen Drohnenaufnahme des Grundstücks fotografiert. Die bearbeiteten Bilder werden anschließend im Exposé und auf den Immobilienportalen veröffentlicht, was die Klickrate der Anzeige deutlich erhöht.

Rechtsgrundlage

  • § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) – Einwilligungspflicht bei erkennbarer Abbildung von Personen.
  • Art. 6 DSGVO – Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, sofern Personen auf Aufnahmen erkennbar sind.
  • Luftverkehrsgesetz/Drohnenverordnung (EU) 2019/947 – Regelt Genehmigungspflichten für Drohnenaufnahmen.
  • UWG – Verbot irreführender Bilddarstellung in der Werbung.

Verwandte Begriffe