Virtueller Rundgang

Auch: 360-Grad-Tour · Matterport-Tour · Online-Rundgang

Ein virtueller Rundgang ist eine digitale, meist auf 360°-Panoramafotografie basierende Darstellung einer Immobilie, mit der Interessenten online selbstständig durch die Räume navigieren können – rund um die Uhr und ohne Terminabsprache. Als Vermarktungsinstrument ergänzt er das klassische Exposé um eine räumliche, interaktive Ebene.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der virtuelle Rundgang inzwischen ein Standardbaustein moderner Objektvermarktung, besonders bei höherpreisigen oder auswärts nachgefragten Immobilien:

  • Technische Umsetzung: Meist über spezialisierte Scan-Kameras (z. B. Matterport) oder 360°-Fotografie erstellt; die Panoramen werden zu einem begehbaren Modell verbunden, oft ergänzt um eine Grundriss- oder Dollhouse-Übersicht zur Orientierung.
  • Vermarktungsnutzen: Reduziert die Zahl unnötiger Vor-Ort-Termine, da unpassende Interessenten sich bereits online ein realistisches Bild machen und selbst aussortieren; erhöht die Reichweite bei auswärtigen oder internationalen Interessenten; steigert nachweislich die Verweildauer und Interaktionsrate auf Online-Exposés.
  • Einbindung ins Exposé: Der virtuelle Rundgang wird typischerweise direkt im Online-Exposé sowie auf Immobilienportalen verlinkt oder eingebettet und ist damit fester Bestandteil der digitalen Vermarktungsstrategie neben Fotos, Grundriss und Beschreibungstext.
  • Kosten und Aufwand: Anbieter berechnen meist nach Quadratmetern, Raumzahl oder Aufnahmepunkten; für den Makler ist die Investition in Relation zu Vermarktungsdauer und erzielbarem Preis regelmäßig wirtschaftlich sinnvoll, besonders bei leerstehenden oder hochwertigen Objekten.
  • Rechtliche Sorgfalt: Der Rundgang muss den tatsächlichen Ist-Zustand der Immobilie wiedergeben. Nachträglich digital retuschierte Mängel, geschönte Perspektiven oder das gezielte Auslassen problematischer Bereiche können als irreführende Werbung gewertet werden.
  • Abgrenzung zur Videobesichtigung: Anders als die synchrone Videobesichtigung ist der virtuelle Rundgang ein einmal erstelltes, jederzeit abrufbares Format ohne Live-Interaktion mit dem Makler.

Beispiel aus der Praxis

Für ein hochwertiges Einfamilienhaus lässt der Makler vor Vermarktungsbeginn einen virtuellen Rundgang erstellen und in das Online-Exposé einbinden. Interessenten aus einer anderen Region können sich bereits vorab virtuell durch alle Räume bewegen und entscheiden erst danach, ob sich eine Anreise zur physischen Besichtigung lohnt – das spart dem Makler zahlreiche unnötige Vor-Ort-Termine.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Das allgemeine Irreführungsverbot der Wettbewerbswerbung (§ 5 UWG) verlangt, dass der virtuelle Rundgang den realen Objektzustand nicht verfälscht darstellt.

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