Inventarverzeichnis

Auch: Inventarliste · Möblierungsliste

Ein Inventarverzeichnis listet sämtliche Möbel, Geräte und sonstigen Einrichtungsgegenstände auf, die bei einer möblierten Vermietung oder einem möblierten Gewerbemietverhältnis mitvermietet werden, häufig ergänzt um Zustand, Anschaffungswert und Menge der Gegenstände.

Ausführliche Erklärung

Für Makler und Vermieter ist das Inventarverzeichnis vor allem bei möblierten Wohnungen, Ferienimmobilien und gewerblichen Mietverhältnissen mit umfangreicher Ausstattung ein zentrales Dokument:

  • Funktion: Das Inventarverzeichnis schafft Klarheit darüber, welche Gegenstände Bestandteil des Mietverhältnisses sind, und dient als Referenz bei Übergabe und Rückgabe der Mietsache. Es beugt Streitigkeiten darüber vor, ob ein bestimmter Gegenstand mitvermietet war oder dem Mieter selbst gehört.
  • Typischer Inhalt: Bezeichnung, Anzahl und Zustand jedes Einrichtungsgegenstands (z. B. Möbel, Küchengeräte, Textilien, Elektrogeräte), häufig mit Angabe von Baujahr, Zeitwert oder Neupreis, sowie – bei sorgfältiger Ausführung – Fotodokumentation.
  • Verhältnis zum Übergabeprotokoll: Während das Übergabeprotokoll den allgemeinen Zustand der Mietsache selbst (Wände, Böden, Zählerstände) bei Ein- und Auszug festhält, konzentriert sich das Inventarverzeichnis speziell auf die beweglichen Einrichtungsgegenstände. Beide Dokumente werden in der Praxis häufig gemeinsam erstellt und vom Mieter gegengezeichnet.
  • Bedeutung für die Miethöhe: Bei möblierten Wohnungen wird häufig ein Möblierungszuschlag auf die Miete erhoben; ein detailliertes Inventarverzeichnis rechtfertigt und dokumentiert diesen Zuschlag gegenüber dem Mieter und ist auch im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete relevant.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Vermittlung möblierter Wohnungen sollte der Makler den Vermieter auf die Erstellung eines vollständigen, mit Fotos versehenen Inventarverzeichnisses hinweisen, da dieses im Streitfall über fehlende oder beschädigte Gegenstände als wichtiges Beweismittel dient.
  • Abgrenzung: Anders als das Verwendungsersatzrecht, das Ansprüche des Mieters für eigene Aufwendungen betrifft, dokumentiert das Inventarverzeichnis die vom Vermieter gestellte Ausstattung und schützt in erster Linie dessen Eigentum.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Vermietung einer möblierten Wohnung erstellt der Vermieter ein Inventarverzeichnis mit allen Möbeln, der Kücheneinrichtung und den Haushaltsgeräten, jeweils mit kurzer Zustandsbeschreibung und Fotos. Mieter und Vermieter unterzeichnen das Verzeichnis bei der Wohnungsübergabe; bei Auszug wird anhand desselben Dokuments geprüft, ob alle aufgeführten Gegenstände vollständig und unbeschädigt vorhanden sind.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Das Inventarverzeichnis ist ein in der Vermietungspraxis übliches Beweisdokument, das im Streitfall im Rahmen der allgemeinen Beweislastregeln zum Zustand der Mietsache herangezogen wird.

Verwandte Begriffe