Kalksandsteinbau

Auch: Kalksandsteinbauweise · KS-Bau

Der Kalksandsteinbau ist eine massive Mauerwerksbauweise, bei der die tragenden Außen- und Innenwände eines Gebäudes aus Kalksandsteinen errichtet werden. Er zählt zu den in Deutschland verbreitetsten konventionellen Bauweisen im Wohnungsbau.

Ausführliche Erklärung

Beim Kalksandsteinbau werden die einzelnen Kalksandsteine – als Voll-, Loch- oder Planstein – schichtweise mit Mörtel oder Dünnbettkleber vermauert, wobei die Steinreihen versetzt zueinander angeordnet werden (Mauerverband), um die Wand statisch stabil zu machen. Praxisrelevante Aspekte für den Makler:

  • Verbreitung: Der KS-Bau ist neben dem Ziegel- und dem Porenbetonbau eine der Standardbauweisen für Ein- und Mehrfamilienhäuser in Deutschland und gilt als bewährte, wertstabile Konstruktion.
  • Schallschutz: Wegen der hohen Rohdichte des Kalksandsteins bietet diese Bauweise überdurchschnittlichen Schallschutz, was besonders bei Geschosswohnungsbauten und Reihenhäusern (Doppelhaushälften, Wohnungstrennwände) ein wichtiges Verkaufsargument ist.
  • Energetischer Standard: Da Kalksandstein selbst kaum dämmt, ist beim KS-Bau praktisch immer eine zusätzliche Fassadendämmung (WDVS, Vorhangfassade oder zweischaliges Mauerwerk mit Kerndämmung) erforderlich, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen.
  • Bauzeit und Kosten: Großformatige Plansteine mit Dünnbettverarbeitung verkürzen die Bauzeit gegenüber kleinformatigem Mauerwerk erheblich; die Rohbaukosten liegen im mittleren Bereich verglichen mit Holzrahmen- oder Ziegelbau.
  • Feuchte- und Brandschutz: Kalksandstein ist nicht brennbar (Baustoffklasse A1) und feuchtigkeitsregulierend, was in Brandschutznachweisen und Bauproduktangaben regelmäßig positiv hervorgehoben wird.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger entscheidet sich beim Bau einer Doppelhaushälfte für den Kalksandsteinbau, um die im Bebauungsplan geforderten Schallschutzwerte zur Nachbarwand zuverlässig zu erreichen, und ergänzt die Außenwände mit einem 16 cm starken Wärmedämmverbundsystem.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Bauweise selbst. Es gelten die Bemessungsregeln für Mauerwerk nach DIN EN 1996 (Eurocode 6) sowie die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

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