Kampfmittelfreiheitsbescheinigung

Auch: Kampfmittelfreigabe · Unbedenklichkeitsbescheinigung Kampfmittel

Die Kampfmittelfreiheitsbescheinigung ist eine von der zuständigen Kampfmittelräumbehörde ausgestellte Bestätigung, dass für ein Grundstück nach Prüfung der Luftbilder und ggf. einer Sondierung keine Anhaltspunkte für Munition oder Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg (mehr) bestehen.

Ausführliche Erklärung

In vielen Regionen Deutschlands – besonders in stark bombardierten Städten und ehemaligen Militärstandorten – ist der Nachweis der Kampfmittelfreiheit ein wichtiger Baustein der rechtlichen und wirtschaftlichen Due Diligence beim Grundstückskauf oder vor Baubeginn.

Für Makler relevant:

  • Vorgehen: Zunächst erfolgt eine Luftbildauswertung historischer Kriegsluftbilder durch die zuständige Kampfmittelräumbehörde (meist bei den Bezirksregierungen bzw. Landesbehörden angesiedelt, z. B. Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW). Ergibt diese einen Verdacht, wird eine Kampfmittelsondierung vor Ort erforderlich (siehe eigener Eintrag). Erst nach unauffälligem Befund bzw. nach vollständiger Räumung wird die Bescheinigung erteilt.
  • Praxisrelevanz: Viele Bauämter verlangen die Bescheinigung als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung, insbesondere bei Erdarbeiten und Bodeneingriffen. Bei Grundstücksverkäufen ohne aktuelle Bescheinigung sollte der Makler den Verkäufer auf mögliche Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren sowie auf Offenbarungspflichten gegenüber dem Käufer hinweisen.
  • Kosten und Dauer: Die Luftbildauswertung ist meist kostengünstig und dauert einige Wochen; eine flächendeckende Sondierung kann je nach Grundstücksgröße mehrere Wochen bis Monate dauern und ist kostenintensiver.
  • Haftungsfrage: Wird nachträglich Munition gefunden, obwohl eine Bescheinigung vorlag, haftet in der Regel nicht der Verkäufer, sondern es greifen die staatlichen Regelungen zur Kampfmittelräumung; die Kostentragung (Bund/Land/Grundstückseigentümer) ist bundeslandspezifisch geregelt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger möchte auf einem ehemaligen Industriegrundstück in einer Stadt mit starken Kriegszerstörungen Wohnungen errichten. Das Bauamt fordert vor Erteilung der Baugenehmigung eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung. Die Luftbildauswertung ergibt einen Verdacht auf einen Bombenblindgänger; eine anschließende Sondierung durch einen zertifizierten Fachbetrieb bestätigt jedoch, dass keine Kampfmittel vorhanden sind, woraufhin die Bescheinigung ausgestellt wird.

Rechtsgrundlage

Keine bundeseinheitliche Regelung; die Zuständigkeit und das Verfahren richten sich nach dem jeweiligen Landesordnungsrecht (Gefahrenabwehr) sowie den Bauordnungen der Länder, die häufig eine Kampfmittelfreiheitsprüfung als Voraussetzung für Erdarbeiten vorsehen.

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