Kaminofen

Auch: Schwedenofen · Holzofen

Der Kaminofen ist ein industriell gefertigter, freistehender Ofen mit Glastür, durch die das Feuer sichtbar ist. Er wird nachträglich in nahezu jedem Raum mit Schornsteinanschluss aufgestellt und dient meist als Zusatzheizung.

Ausführliche Erklärung

Kaminöfen sind die häufigste Form der nachrüstbaren Feuerstätte in Wohngebäuden und für Makler in mehrfacher Hinsicht relevant:

  • Emissionsgrenzwerte: Seit Inkrafttreten der 2. Stufe der 1. BImSchV (2015) müssen neu installierte Kaminöfen strengere Grenzwerte für Feinstaub (max. 0,04 g/m³) und Kohlenmonoxid einhalten. Bestandsöfen, die die Grenzwerte nicht einhalten und vor bestimmten Stichtagen (gestaffelt nach Baujahr, letzte Frist 31.12.2024) installiert wurden, mussten nachgerüstet, stillgelegt oder ausgetauscht werden.
  • Typprüfung/Datenblatt: Jeder Kaminofen benötigt ein Prüfzeugnis (Typprüfung nach DIN EN 13240 oder vergleichbar) sowie ein Herstellerdatenblatt, das der Schornsteinfeger für die Abnahme benötigt.
  • Anschlusspflicht an Schornstein: Ein geeigneter, für Festbrennstoffe zugelassener Schornstein muss vorhanden sein; nachträgliche Errichtung eines Edelstahlschornsteins ist möglich, aber genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig.
  • Wertfaktor: Als Zusatzheizung mit Wohlfühlcharakter beliebt und wertsteigernd, besonders bei steigenden Energiekosten; beim Verkauf sollte der Nachweis der Grenzwerteinhaltung (Schornsteinfeger-Abnahmebescheinigung) vorliegen.
  • Betriebspflichten: Regelmäßige Kehrung und Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger sind Pflicht; bei Verstößen drohen Bußgelder und im Extremfall ein Betriebsverbot.

Beispiel aus der Praxis

Beim Verkauf eines Einfamilienhauses aus den 1990er-Jahren stellt sich heraus, dass der eingebaute Kaminofen die seit 2024 geltenden Feinstaubgrenzwerte nicht einhält. Der Verkäufer muss den Käufer darauf hinweisen, dass entweder ein Filter nachgerüstet oder der Ofen ausgetauscht werden muss, um ihn weiter betreiben zu dürfen.

Rechtsgrundlage

  • 1. BImSchV – Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, Übergangsfristen für Bestandsöfen, Nachrüst- und Stilllegungspflichten.
  • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) – Feuerstättenschau, Abnahme, Kehr- und Überwachungspflichten.
  • DIN EN 13240 – Typprüfnorm für freistehende Feuerstätten für feste Brennstoffe.

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