Klimaanpassung
Auch: Klimawandelanpassung · klimaresiliente Immobilie
Klimaanpassung bezeichnet bauliche und planerische Maßnahmen, mit denen Immobilien und Quartiere an die absehbaren Folgen des Klimawandels – insbesondere Hitzeperioden, Starkregen, Trockenheit und Sturmereignisse – angepasst werden, damit Gebäude und Grundstücke auch künftig funktions- und wertfähig bleiben.
Ausführliche Erklärung
Während der Begriff Klimaschutz auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen zielt (z. B. energetische Sanierung, erneuerbare Heizung), beschreibt Klimaanpassung Maßnahmen, die die Auswirkungen des bereits stattfindenden Klimawandels abmildern. Für Immobilien sind dabei mehrere Ebenen relevant: auf Gebäudeebene etwa sommerlicher Wärmeschutz gegen Überhitzung, Verschattungssysteme, Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung von Freiflächen zur Regenwasserversickerung; auf Grundstücksebene die Rückhaltung von Niederschlagswasser und der Schutz vor Starkregen- oder Hochwasserschäden; auf städtebaulicher Ebene die Berücksichtigung von Klimafolgen in der Bauleitplanung.
Im Baugesetzbuch (BauGB) ist die Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung ausdrücklich als Ziel bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Für Makler und Bauträger gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung, weil klimaangepasste Gebäude – etwa mit Verschattung, Entwässerungskonzept oder Gründach – tendenziell geringere Folgekosten und Versicherungsrisiken aufweisen und in manchen Regionen bereits Fördermittel für entsprechende Maßnahmen verfügbar sind.
Beispiel aus der Praxis
Eine Gemeinde berücksichtigt bei der Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, dass das Quartier in einem hitzeanfälligen Gebiet liegt, und schreibt Dachbegrünung sowie eine Mindestzahl an Bäumen je Grundstück vor, um Aufheizung und Starkregenabfluss zu reduzieren.
Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB – Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.