Städtebauliche Klimafolgenanpassung
Auch: Klimaanpassung in der Bauleitplanung · kommunale Klimaanpassung
Die städtebauliche Klimafolgenanpassung bezeichnet die planerische Berücksichtigung von Klimawandelfolgen wie Hitzeperioden, Starkregen oder Trockenheit bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, um Siedlungsstrukturen widerstandsfähiger zu machen.
Ausführliche Erklärung
Mit der BauGB-Novelle 2011 wurde die Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung ausdrücklich als Ziel der Bauleitplanung in § 1 Abs. 5 BauGB verankert. Kommunen sollen dadurch bei der Planung neuer Baugebiete und bei der Innenentwicklung Maßnahmen berücksichtigen, die negative Klimafolgen abmildern – etwa Frischluftschneisen freihalten, Versiegelung begrenzen, Grün- und Wasserflächen zur Kühlung und Regenrückhaltung vorsehen oder hitzeresistente Bepflanzung fördern. Konkrete, rechtsverbindliche Festsetzungen erfolgen dabei über die Instrumente des Bebauungsplans (z. B. Festsetzung von Grünflächen, Dachbegrünung oder Versickerungsflächen nach § 9 BauGB), während der Flächennutzungsplan die städtebaulichen Grundzüge vorgibt.
Für Immobilienprofis gewinnt das Thema an Bedeutung, weil klimaangepasste Bebauungspläne Auflagen für Neubauprojekte enthalten können (z. B. Pflicht zur Dachbegrünung, Beschränkung der Versiegelung, Vorgaben zu Verschattung) und weil klimaresiliente Lagen bei Käufern und Investoren zunehmend als Werttreiber wahrgenommen werden.
Beispiel aus der Praxis
Eine Kommune erstellt für ein neues Wohngebiet einen Bebauungsplan, der zur Vermeidung von Überhitzung eine Mindestbegrünung der Grundstücke sowie Dachbegrünung bei Flachdächern vorschreibt. Ein Bauträger muss diese Festsetzungen bei der Projektentwicklung berücksichtigen.
Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 5 BauGB – Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Ziel der Bauleitplanung.