Leichtlehmbau

Auch: Leichtlehmbauweise

Leichtlehmbau ist eine Lehmbauweise, bei der reiner Lehm mit leichten, meist organischen Zuschlagstoffen wie Stroh, Holzspänen oder Schilf vermischt wird. Dadurch entsteht ein Baustoff mit geringerem Gewicht und besserer Wärmedämmwirkung als reiner Lehm, der vor allem als Ausfachung im Fachwerkbau oder als Dämmschicht eingesetzt wird.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist Leichtlehmbau vor allem im Zusammenhang mit historischer Bausubstanz (Fachwerkhäuser mit Leichtlehm-Ausfachungen) sowie modernen ökologischen Bauvorhaben relevant. Der entscheidende Unterschied zum reinen Lehmbau liegt in der Beimischung leichter Zuschlagstoffe: Durch das Einmischen von Stroh, Holzhäcksel oder Schilf entsteht ein poriger, leichterer Baustoff, der zwar eine geringere Rohdichte und Tragfähigkeit als reiner Stampflehm besitzt, dafür aber deutlich bessere Wärmedämmeigenschaften bietet.

Leichtlehm wird in der Regel als Ausfachung zwischen tragenden Holzständern oder Fachwerkbalken verwendet und nicht als eigenständig tragendes Bauteil. Er wird gestampft, in Schalungen eingebracht oder als Leichtlehmsteine vorgefertigt vermauert. Die Materialeigenschaften – gute Feuchtigkeitsregulierung, geringe graue Energie bei der Herstellung, vollständige Recyclingfähigkeit – machen ihn für ökologisch orientierte Sanierungen und Neubauten attraktiv.

Für die Maklerpraxis relevant: Bei der Sanierung von Fachwerkhäusern mit Leichtlehm-Ausfachungen ist eine fachgerechte Instandsetzung wichtig, da unsachgemäße Reparaturen (etwa mit zementhaltigen Materialien) die bauphysikalischen Vorteile zunichtemachen und Feuchteschäden begünstigen können. Für Leichtlehm als Ausfachungsbaustoff existiert keine eigene DIN-Produktnorm; maßgeblich sind die Lehmbau-Regeln des Dachverband Lehm e. V. als bauaufsichtlich anerkannte Regel der Technik, während die DIN-18940er-Normenreihe (u. a. DIN 18942, DIN 18945–18948) benachbarte, werkmäßig hergestellte Lehmbaustoffe wie Lehmsteine, Lehmmörtel und Lehmplatten regelt.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Sanierung eines Fachwerkhauses werden die beschädigten Gefache mit neu hergestelltem Leichtlehm aus Lehm und Strohhäcksel verfüllt. Der Makler weist den künftigen Eigentümer darauf hin, dass diese Bauweise ein gesundes Raumklima unterstützt, aber regelmäßige Kontrolle der Fassade und des Feuchtigkeitsschutzes erfordert.

Rechtsgrundlage

  • Lehmbau-Regeln (Dachverband Lehm e. V.) – bauaufsichtlich anerkannte Regel der Technik für Leichtlehm als Ausfachungsbaustoff; eine eigene DIN-Produktnorm für Leichtlehm existiert nicht.
  • DIN 18942 / DIN 18945–18948 – normieren benachbarte, werkmäßig hergestellte Lehmbaustoffe (Lehmsteine, Lehmmauermörtel, Lehmputzmörtel, Lehmplatten), nicht jedoch Leichtlehm selbst.
  • Ansonsten gelten die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen.

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