Lichtschacht
Auch: Kellerlichtschacht · Fenstervorbau
Ein Lichtschacht ist eine offene, meist aus Beton- oder Kunststoffelementen bestehende Vertiefung vor einem unterhalb der Geländeoberkante liegenden Kellerfenster. Er ermöglicht Tageslichteinfall, Belüftung und im Bedarfsfall einen Rettungsweg aus dem Kellergeschoss.
Ausführliche Erklärung
Da Kellerfenster in der Regel unterhalb des umgebenden Geländeniveaus liegen, muss der Bereich vor dem Fenster ausgehoben und durch eine Schachtkonstruktion (Fertigteil aus Beton, Kunststoff oder gemauert) offengehalten werden. Für Makler und Bauzustandsprüfer sind folgende Aspekte relevant:
- Aufenthaltsräume im Keller: Sollen Kellerräume als Aufenthaltsräume (z. B. ausgebautes Souterrain-Zimmer) genutzt werden, schreiben die Landesbauordnungen eine Mindestfenstergröße und damit einen ausreichend dimensionierten Lichtschacht vor, um natürliche Belichtung sicherzustellen.
- Zweiter Rettungsweg: Bei bestimmten Kellernutzungen (z. B. Schlafräume) kann der Lichtschacht als zweiter Rettungsweg dienen, sofern er die nach Landesbauordnung geforderten Mindestmaße der lichten Öffnung einhält und mit einer Steigleiter oder Trittstufen ausgestattet ist.
- Entwässerung: Ein häufiger Schadensfall ist ein nicht ordnungsgemäß entwässerter Lichtschacht, der bei Starkregen volllaufen und zu Wassereintritt ins Kellerfenster führen kann. Fachgerechte Ausführung erfordert einen Drainageanschluss oder ein Gitterrost mit Ablauf.
- Absturzsicherung: Bei begehbaren Bereichen in Gehwegnähe ist eine Abdeckung oder Umwehrung nach den Anforderungen der Landesbauordnung erforderlich, um Sturzunfälle zu vermeiden.
Bei der Besichtigung sollte der Makler auf Feuchtespuren an der Kelleraußenwand im Bereich des Lichtschachts achten, da dies ein häufiger Hinweis auf mangelhafte Drainage ist.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer bemerkt bei der Besichtigung eines Einfamilienhauses feuchte Wandflächen unterhalb eines Kellerfensters. Die Prüfung ergibt, dass der zugehörige Lichtschacht keinen funktionierenden Ablauf besitzt und sich bei Starkregen mit Wasser füllt – ein Mangel, der vor Vertragsabschluss offengelegt und im Kaufpreis berücksichtigt werden sollte.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen – Anforderungen an Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen sowie an die Mindestmaße von Lichtschächten mit Rettungswegfunktion aus dem Kellergeschoss.
- DIN 4095 – Drainage zum Schutz baulicher Anlagen gegen Bodenfeuchtigkeit.