Liegeplatz

Auch: Bootsliegeplatz · Anlegeplatz

Ein Liegeplatz ist eine räumlich abgegrenzte Wasserfläche, meist in einem Yachthafen, Sportboothafen oder an einem privaten Steg, die zum dauerhaften oder zeitweisen Festmachen eines Wasserfahrzeugs vermietet, verpachtet oder als Sondernutzungsrecht eingeräumt wird.

Ausführliche Erklärung

Der Liegeplatz ist im Immobilienkontext vor allem dort relevant, wo Wasserflächen wie Immobilien vermarktet, vermietet oder gehandelt werden – etwa in Marinas, an Yachthäfen oder bei schwimmenden Häusern. Da Gewässer in Deutschland überwiegend im öffentlichen Eigentum (Bund, Land) oder im Eigentum von Kommunen bzw. Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen stehen, wird der Liegeplatz in aller Regel nicht als Grundstück verkauft, sondern als Nutzungsrecht vergeben: durch Miet- oder Pachtvertrag mit dem Hafenbetreiber, durch wasserrechtliche Erlaubnis oder – bei Wohnen auf dem Wasser – als Kombination aus Sondernutzungsrecht am Ufergrundstück und einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Wasserfläche.

Für Betreiber von Marinas und für Käufer schwimmender Häuser ist der Liegeplatz ein zentraler Werttreiber: Lage (Binnengewässer, Küste, Stadtnähe), Wassertiefe, Stromanschluss, Ver- und Entsorgung sowie die Laufzeit und Übertragbarkeit des Nutzungsrechts entscheiden maßgeblich über den wirtschaftlichen Wert. Anders als ein Grundstück ist ein Liegeplatz rechtlich in der Regel kein grundbuchfähiges Recht, sondern ein schuldrechtlicher Anspruch, was bei der Finanzierung und Beleihung besondere Sorgfalt erfordert.

Beispiel aus der Praxis

Der Eigentümer eines schwimmenden Hauses mietet von der Hafenverwaltung einen Liegeplatz mit Stromanschluss und Frischwasserversorgung. Der Mietvertrag über den Liegeplatz ist unabhängig vom Eigentum am schwimmenden Haus und muss beim Verkauf des Hauses gesondert übertragen oder neu abgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage

Keine bundeseinheitliche Spezialregelung; maßgeblich sind wasserrechtliche Vorschriften der Länder, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die jeweiligen Hafen- bzw. Nutzungsverträge.

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